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„Wir profitieren alle davon, wenn wir in einer gerechten Gesellschaft leben“

Festakt an der Freien Universität Berlin am 8. März zum internationalen Frauentag

06.03.2016

Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte, hält den Festvortrag bei der Feier an der Freien Universität Berlin zum Internationalen Frauentag am 8. März.

Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte, hält den Festvortrag bei der Feier an der Freien Universität Berlin zum Internationalen Frauentag am 8. März.
Bildquelle: Deutsches Institut für Menschenrechte / Svea Pietschmann

Einmal im Monat treffen sich die Frauenbeauftragten der Hochschule – diesmal fällt der Termin auf ein besonderes Datum: den internationalen Frauentag am 8. März. Im Rahmen einer Festveranstaltung werden die dezentralen und stellvertretenden zentralen Frauenbeauftragten bestellt beziehungsweise verabschiedet. Zudem werden das studentische Projekt „Verstehste?! – Mit Social Media gegen sexuelle Belästigung“ vorgestellt, ein Kurzfilm über ein feministisches Projekt im kolumbianischen Medellín gezeigt sowie eine Ausstellung mit Plakaten zum Umgang mit sexualisierter Diskriminierung und Gewalt zu sehen sein. Die Festrede wird Beate Rudolf halten, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte. Campus.leben sprach mit der Juristin, die bis 2010 als Juniorprofessorin für Öffentliches Recht und Gleichstellungsrecht am Fachbereich Rechtswissenschaft der Freien Universität Berlin tätig war.

Frau Professorin Rudolf, Ihr Vortrag trägt den Titel „Freiräume?! – Überlegungen zum Schutz vor sexueller Belästigung in der Öffentlichkeit“. Ohne zu viel vorwegnehmen zu wollen, was werden Sie berichten?

Es geht mir darum aufzuzeigen, dass beim Schutz von Frauen vor sexueller Belästigung im öffentlichen Raum eine erhebliche Schutzlücke im deutschen Recht besteht. Die Ereignisse in Köln haben das deutlich gezeigt. Gerade hat es die ersten Verurteilungen gegeben, allerdings wegen Eigentumsdelikten, wegen Diebstahls, und nicht wegen sexueller Belästigung oder anderer sexualisierter Gewalt. Ich möchte deshalb in meinem Vortrag auch die aktuelle Diskussion über die Änderung des Sexualstrafrechts aufgreifen. Vom Justizministerium gibt es hierzu einen Vorschlag, der letztlich das Problem verkennt.

Wie kommt es, Ihrer Meinung nach, zu dieser Lücke in der deutschen Gesetzgebung?

Dafür gibt es mehrere Gründe. Sexuelle Belästigung wird in ihrer Schwere nicht erkannt. Der zentrale Grund ist, dass unser Sexualstrafrecht nicht den Schutz der sexuellen Selbstbestimmung in den Mittelpunkt stellt. Denn es baut nicht auf dem Grundsatz „Nein heißt Nein“ auf. Es beruht vielmehr darauf, dass das Opfer eines sexuellen Übergriffs im Regelfall körperlichen Widerstand leisten muss, um sich zu verteidigen. Das ist ein völlig verquerer Ansatz. Beim Diebstahl würde niemand verlangen, dass man sich dagegen wehren muss, wenn einem etwas weggenommen wird. Und dass, wenn man sich nicht wehrt, der Diebstahl nicht strafbar ist. Beim Schutz der sexuellen Selbstbestimmung ist es hingegen nach geltendem Recht so.

Es ist also der Grundansatz des deutschen Rechts, der problematisch ist. Er ist nicht mit den menschenrechtlichen Anforderungen vereinbar, weder mit der UN-Frauenrechtskonvention noch mit der sogenannten Istanbul-Konvention – das ist das Übereinkommen des Europarats über die „Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt“ –, die Deutschland ratifizieren will.

Inwieweit befassen Sie sich im Deutschen Institut für Menschenrechte speziell mit den Rechten von Frauen?

Menschenrechte von Frauen spielen in der gesamten Arbeit des Instituts eine Rolle; sie sind für uns ein Querschnittsthema. Unsere internationale Abteilung berät die Bundesregierung zum Beispiel bei der Umsetzung eines Menschenrechtsansatzes in der Entwicklungszusammenarbeit und macht dabei stets deutlich, wie dabei immer auch die Rechte von Frauen mitbedacht werden müssen. Zurzeit ist auch der Schutz der sexuellen Selbstbestimmung, also der Schutz von Frauen vor Gewalt, ein zentrales Thema für uns – neben der Reform des Sexualstrafrechts geht es uns hier vor allem von besonders schutzbedürftigen Frauen, etwa in Flüchtlingsunterkünften oder bei Frauen mit Behinderungen.

Haben Sie während Ihrer Zeit an der Freien Universität die Gleichstellungsstrategien der Hochschule verfolgt?

Ich habe selber Maßnahmen zur Frauenförderung an der Freien Universität durchgeführt. So habe ich am Fachbereich Rechtswissenschaft ein Mentoring-Programm aufgebaut, Vortragsreihen zum Thema Menschenrechte von Frauen organisiert und war am Studiengang Gender- und Diversity-Kompetenz beteiligt. Aktuell bin ich noch als Associate-Researcher an der am Fachbereich Rechtswissenschaft angesiedelten Graduiertenschule „Human Rights under Pressure“ („Menschenrechte unter Druck“) – eine Kooperation der Freien Universität Berlin und der Hebrew University of Jerusalem – beteiligt. Im vergangenen Semester waren die Studierenden bei mir am Institut und wir haben über die Rolle des Instituts als nationale Menschenrechtsinstitution diskutiert.

Was motiviert Sie, sich für die Menschenrechte von Frauen einzusetzen?

Ich glaube, es ist wichtig, zu erkennen, dass es bei der Gleichheit von Männern und Frauen um eine zentrale Frage von Gerechtigkeit in unserer Gesellschaft geht. Es ist kein Frauenanliegen, sondern muss ein Anliegen aller sein. Denn wir alle profitieren davon, wenn wir in einer gerechten Gesellschaft leben.

Die Fragen stellte Marina Kosmalla

Weitere Informationen

Zeit und Ort

  • 8.30 bis 13 Uhr
  • Topoi Villa der Freien Universität Berlin, Hittorfstraße 18, 14195 Berlin (U-Bhf. Thielplatz, U 3)

Um Anmeldung per E-Mail unter der Angabe, wie viele Personen teilnehmen, wird gebeten.

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