Bescheinigungen und Beglaubigungen
Die Studienzeitbescheinigung dient zum Nachweis Ihrer für die gesetzliche Rente anrechenbaren Studienzeiten gegenüber dem zuständigen Rentenversicherungsträger. Diese Bescheinigung wird zusammen mit der Exmatrikulationsbescheinigung ausgestellt.
Wenn Sie eine erneute Bescheinigung benötigen (z.B. zur Klärung Ihres Rentenkontos) können Sie diese bei der Studierendenverwaltung schriftlich per Post, Fax oder E-Mail beantragen.
Teilen Sie uns hierfür bitte folgende Daten mit:
- Name, ggf. Geburtsname, Vorname
- Geburtsdatum
- aktuelle Anschrift
- Matrikelnummer, wenn vorhanden
- Zeiten der Immatrikulation (es genügt notfalls auch der ungefähre Zeitraum)
Die Bescheinigung wird Ihnen auf dem Postweg zugesandt.
Beglaubigungen und Vorbeglaubigungen (Apostille von Den Haag) werden immer von dem ausstellenden Bereich der FU Berlin vorgenommen.
D.h. in den Prüfungsbüros werden Abschlusszeugnisse, sowie Dokumente der Prüfungsverwaltung beglaubigt. Außerdem werden dort Vorbeglaubigungen von Originalzeugnissen der Freien Universität Berlin für die Apostille von Den Haag vorgenommen.
Die Studierendenverwaltung nimmt Vorbeglaubigungen von Immatrikulationsbescheinigungen vor, sofern sie im Ausland benötigt werden. Die Beantragung kann formlos per E-Mail erfolgen.
Wie Sie eine Ersatzausstellung oder Zweitschrift erhalten, richtet sich nach Ihrem Studierendenstatus.
1. Ich bin an der Freien Universität Berlin im aktuellen Semester immatrikuliert
Wichtiger Hinweis:
Alle aktuellen Bescheinigungen (Immatrikulationsbescheinigung, Gebührenbescheid, Datenkontrollblatt oder Studienverlaufsbescheinigung) stehen Ihnen über den Self-Service zum Download zur Verfügung. Auch finden Sie dort Ihre Informationen zur Rückmeldung. Immatrikulationsbescheinigungen stehen ab dem Sommersemester 2020 im Self-Service für die Dauer Ihrer Immatrikulation bereit. Bitte drucken Sie sich diese zeitnah für Ihre Unterlagen aus bzw. speichern sich diese digital ab, da Zweitschriften nach erfolgter Exmatrikulation kostenpflichtig sind.
Immatrikulationsbescheinigungen für jeweils kommende Semester finden Sie unter der jeweiligen Rückmeldung, sobald Sie rückgemeldet sind.
Gebührenbescheide vergangener Semester, die Ihnen nicht im Self-Service zur Verfügung stehen (vor dem Sommersemester 2021), fordern Sie bitte per E-Mail in der Studierendenverwaltung an. Diese werden Ihnen kostenfrei ausgestellt.
Gebührenpflichtige Ersatzausstellungen / Zweitschriften können Sie im Self-Service der Studierendenverwaltung beantragen. Dort finden Sie auch alle Informationen zur Antragsstellung, Bankverbindung und Ihrem individuellen Verwendungszweck für die Überweisung.
Berücksichtigen Sie bitte, dass sich individuelle Bescheinigungen von der Studierendenverwaltung nur auf Studienzeiten beziehen. Bescheinigungen inhaltlicher Art, wie zu Studienleistungen, können nur vom Fachbereich/Prüfungsbüro ausgestellt werden.
Bescheinigungen bzw. Bestätigungen auf Formularen (z.B. BaföG, Deutsche Rentenversicherung Bund, Finanzamt, Kindergeld, Halbwaisenrente etc.) werden nicht ausgestellt bzw. erteilt, da die Ihnen online zur Verfügung gestellten Immatrikulationsbescheinigungen für alle Einrichtungen verwendet werden können.
Die elektronische Bescheinigung kann durch die Anfertigung eines Stempels der Studierendenverwaltung verifiziert werden. Bitte wenden Sie sich dazu an die Studierendenverwaltung.
2. Ich studiere nicht mehr an der Freien Universität Berlin (exmatrikuliert)
Wenn Sie keinen Zugang mehr zum Self-Service der Studierendenverwaltung haben, wenden Sie sich bitte für die Beantragung der Ersatzausstellung / Zweitschrift an die Studierendenverwaltung. Bitte geben Sie in dem formlosen Schreiben an, um welche Art der Ersatzausstellung / Zweitschrift es sich handelt und für welchen Zweck Sie diese benötigen. Sie erhalten dann weitere Informationen zu den Gebühren und Ihrem individuellen Verwendungszweck, sowie zur Dauer der Ausstellung. I.d.R. erfolgt die Zusendung der Ersatzausstellung / Zweitschrift nach Zahlungseingang auf dem Konto der Freien Universität und kann ca. 10 Tage dauern.
Berücksichtigen Sie bitte, dass sich individuelle Bescheinigungen von der Studierendenverwaltung nur auf Studienzeiten beziehen, Bescheinigungen inhaltlicher Art, wie zu Studienleistungen oder Zweitschriften von Abschlusszeugnissen, können nur vom Fachbereich/Prüfungsbüro ausgestellt werden.
3. Informationen zu den zu entrichtenden Gebühren für Ersatzausstellungen / Zweitschriften
Für Ersatzausstellungen / Zweitschriften ist folgende Gebühr (entsprechend der Gebührenordnung des Landes Berlin) zu entrichten:
- Campuscard: z.Zt. 10,23 €
- Immatrikulationsbescheinigungen: je Semester z.Zt. 6,14 €
- Exmatrikulationsbescheid/Exmatrikulationsbescheinigung: z.Zt. 6,14 €
- sonstige individuelle von der Studierendenverwaltung gewünschte Studienbescheinigung: z.Zt. 6,14 €
- Gebührenbescheid: z.Zt. kostenfrei
- Studienverlaufsbescheinigung / Studienzeitbescheinigung: z.Zt. kostenfrei