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Anerkennung von in BUA-Lehrangeboten erworbenen Kompetenzen

Mit BUA-Modulen, BUA Certificate Programs und StuROPx-Lehrforschungsprojekten können Sie an allen vier Verbundeinrichtungen der Berlin University Alliance Lehrangebote außerhalb Ihres Studiengangs besuchen. Leistungspunkte, die Sie dabei erwerben, werden nicht automatisch Ihrem Studiengang zugeordnet, sondern müssen dafür erst von Ihrem Prüfungsausschuss anerkannt werden. In manchen Fällen liegen dort für einzelne Module bereits pauschale Anerkennungsbeschlüsse oder Anerkennungsempfehlungen vor.

Im Folgenden finden Sie eine Zusammenstellung von Informationen für Studierende der Freien Universität Berlin zur Anerkennung von in BUA-Lehrangeboten erworbenen Kompetenzen.

Wie können Studienleistungen aus BUA-Lehrangeboten anerkannt werden?

Leistungspunkte, die Sie in BUA-Lehrangeboten außerhalb Ihres Studiengangs erwerben, können entweder in Studiengangsbereichen, die für studiengangsfremde Leistungen vorgesehen sind, eingebracht werden – bspw. in überfachlichen Wahlbereichen oder affinen Bereichen –, oder die erworbenen Kompetenzen sind mit denen eines fachlichen Moduls Ihres Studiengangs oder eines Moduls der Allgemeinen Berufsvorbereitung (ABV) gleichwertig und können auf dieses anerkannt werden.

Bitte klären Sie bereits vorab mit Ihrem Prüfungsausschuss bzw. der entsprechenden Anlaufstelle Ihres Studiengangs, ob eine Anerkennung des Sie interessierenden Moduls möglich ist. Liegt für das Modul noch kein pauschaler Anerkennungsbeschluss des Prüfungsausschusses vor, müssen Sie dort nach Absolvieren des Moduls einen Antrag auf Anerkennung stellen. Unter folgendem Link finden Sie allgemeine Informationen zur Beantragung der Anerkennung und Anrechnung von Leistungen.

Anerkennung im Studienbereich ABV

Für die Lehrforschungsprojekte des Student Research Opportunities Programx (X-Tutorials und X-Student Research Groups) und für einzelne BUA-Module liegen Anerkennungsempfehlungen im Kompetenzbereich  "Forschungsorientierung" der Allgemeinen Berufsvorbereitung (ABV) der Bachelorstudiengänge vor. In diesen Empfehlungen finden Sie auch das jeweilige Modul aus der ABV-Studien- und Prüfungsordnung, für das die Empfehlung gilt. Reichen Sie Anträge auf Anerkennung in diesen Fällen bitte direkt bei Ihrem Prüfungsausschuss ein und verweisen auf die Empfehlung.

Für die Anerkennung von Lehrangeboten in der Allgemeinen Berufsvorbereitung, für die keine Anerkennungsempfehlung eines ABV-Kompetenzbereichs vorliegt, wenden Sie sich bitte nicht an Ihren Prüfungsausschuss, sondern an die auf den Informationsseiten des Studienbereichs ABV genannten Anlaufstellen.

Hinweis:
Das Prüfungsbüro des Fachbereichs Geschichts- und Kulturwissenschaften akzeptiert keine von Ihnen selbst per E-Mail eingereichten Leistungsnachweise. Diese müssen von den Dozierenden zugesandt werden. Wenn Sie an einem anderen Fachbereich studieren, erkundigen Sie sich bitte beim Ihrem Prüfungsbüro, in welcher Form Leistungsnachweise vorgelegt werden müssen.