Springe direkt zu Inhalt

Drei Schritte zur erfolgreichen Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen

Anerkennungsprozess

Anerkennungsprozess

So informieren Sie sich

Schauen Sie auf den Webseiten der FU Berlin nach: Welche Informationen zum Thema Anerkennungen gibt es auf den Webseiten Ihres Fachbereichs und auf der zentralen ABV-Webseite?

Lesen Sie die Beschreibungen der ABV-Module in der zentralen bzw. ihrer fachspezifischen Studien- und Prüfungsordnung aufmerksam durch! Vergleichen Sie Inhalte und Qualifikationsziele der Module bzw. der Lehrveranstaltungen, die Sie woanders erfolgreich belegt haben, mit denen der ABV-Module.

Stellen Sie sich die Frage: Welche Studien- und Prüfungsleistungen könnten für die Anerkennung in Frage kommen? Wo gibt es die größten Übereinstimmungen?

Lassen Sie sich – wenn nötig - beraten! Nutzen Sie die Möglichkeit, vorab Fragen zur Antragstellung zu stellen. Kontaktieren Sie Ihre Ansprechpersonen (z. B. zentrales ABV Büro, ABV-Beauftragte an Ihrem Fachbereich, Verantwortliche der Kompetenzbereiche der ABV).

So stellen Sie einen Antrag auf Anerkennung

Bevor Sie einen Antrag auf Anerkennung stellen, beachten Sie bitte unbedingt die folgenden Hinweise.

  • Für die ABV-Kompetenzbereiche Forschungsorientierung, Kommunikative Kompetenzen, Medienpraxis, Nachhaltige Entwicklung, Organisation und Management sowie Gender & Diversity:
    Anträge für die Anerkennung auf Module der o. g. Kompetenzbereiche reichen Sie im ABV-Büro ein. Verwenden Sie bitte das Formular zur Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen in den zentralen ABV-Kompetenzbereichen (PDF).

  • Für den ABV-Kompetenzbereich Fremdsprachen:
    Anträge für die Anerkennung auf Module im ABV-Bereich Fremdsprachen stellen Sie bitte direkt bei der Studien- und Prüfungskoordination im Sprachenzentrum. Verwenden Sie bitte ausschließlich das Antragsformular für Anerkennungen des Sprachenzentrums, das Sie dort erhalten.

  • Für den ABV-Kompetenzbereich Informations- und Medienkompetenz:
    Wenn Sie einen Antrag für die Anerkennung auf Module in diesem Bereich stellen wollen, wenden Sie sich bitte direkt an den Kompetenzbereich Informations- und Medienkompetenz.

  • Für den ABV-Kompetenzbereich Fachnahe Zusatzqualifikationen:
    Wenn Sie die Anerkennung von Leistungen auf Module der fachspezifischen ABV beantragen möchten, wenden Sie sich bitte an Ihr Prüfungsbüro und/oder an die ABV-Beauftragten Ihres Studiengangs. Welche fachspezifischen ABV-Module es in Ihrem Studiengang gibt, erfahren Sie über Ihre Fachstudienordnung bzw. Ihre fachspezifische ABV-Studienordnung.

  • Für das ABV-Praktikumsmodul:
    Informationen zu Anerkennungen / Anrechnungen im Rahmen des ABV-Praktikumsmoduls finden Sie auf der Webseite des Career Service zum ABV-Praktikum sowie auf den Webseiten Ihres Fachbereichs bzw. Studiengangs.

Wichtiger Hinweis für Studierende, die ein Auslandsstudium planen:

Wenn Sie im Rahmen Ihres Auslandsstudiums Kurse belegen möchten, die später auf Module in den zentralen Kompetenzbereichen der ABV anerkannt werden sollen, müssen Sie diese vor Beginn des Auslandsstudiums in das Beiblatt zum Online-Learning-Agreement (OLA) eintragen und vorab die Zustimmung des modulverantwortlichen Bereichs einholen. Anfragen dieser Art können an das ABV-Büro gestellt werden, das sich um die Weiterleitung an die Modulverantwortlichen kümmert.

So wird entschieden

Eine Anerkennung ist dann möglich, wenn die sogenannte Gleichwertigkeitsprüfung zu dem Ergebnis kommt, dass zwischen den an anderer Stelle erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen und den entsprechenden ABV-Modulen keine wesentlichen Unterschiede bestehen. Die Gleichwertigkeitsprüfung für die zentralen ABV-Kompetenzbereiche erfolgt auf Modulebene, d. h. auf Grundlage der Modulbeschreibungen in der ABV-Studien- und Prüfungsordnung. Um festzustellen, dass Sie die entsprechenden Kompetenzen an anderer Stelle erworben haben, werden u. a. Inhalte und Qualifikationsziele verglichen. Daher ist es wichtig, dass Sie diese Informationen (z. B. Modulbeschreibungen, Seminarpläne und Seminararbeiten) vorlegen können.

Die Gleichwertigkeitsprüfung wird von den jeweils modulverantwortlichen Kompetenzbereichen vorgenommen. Das Prüfergebnis wird Ihnen und dem zuständigen Prüfungsausschuss in Form einer Empfehlung mitgeteilt. Der Prüfungsausschuss trifft dann auf Grundlage der Empfehlung die endgültige Entscheidung über Anerkennung oder Nicht-Anerkennung. Im Falle eines positiven Bescheids wird die Anerkennung vom Prüfungsbüro veranlasst und in Campus Management hinterlegt.