Beurlaubung und Semestergebühren
Studierende sind nicht verpflichtet, für den Zeitraum des Auslandsaufenthalts ein Urlaubssemester zu beantragen. Dennoch wird es häufig in Anspruch genommen, da das Urlaubssemester zwar als Hochschul-, nicht aber als Fachsemester gezählt wird und somit keine Studienzeit „verloren“ geht. Die Beurlaubung beantragen Sie bei der Studierendenverwaltung.
Mehr Informationen zum Urlaubssemester
Erstattung der Semesterticketgebühren
Wenn Sie mindestens 3 Monate im Ausland sind oder beurlaubt sind, können Sie beim Semesterticket-Büro des AStA einen Antrag auf Rückerstattung der Gebühr beantragen.“