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Beurlaubung und Semestergebühren

Studierende sind nicht verpflichtet, für den Zeitraum des Auslandsaufenthalts ein Urlaubssemester zu beantragen. Dennoch wird es häufig in Anspruch genommen, da das Urlaubssemester zwar als Hochschul-, nicht aber als Fachsemester gezählt wird und somit keine Studienzeit „verloren“ geht. Die Beurlaubung beantragen Sie bei der Studierendenverwaltung.

Mehr Informationen zum Urlaubssemester

Erstattung der Semesterticketgebühren

Wenn Sie mindestens 3 Monate im Ausland sind oder beurlaubt sind, können Sie beim Semesterticket-Büro des AStA einen Antrag auf Rückerstattung der Gebühr beantragen.“