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Aufenthaltsgenehmigung /-titel in Deutschland während des Auslandsaufenthalts

Hinweis für internationale reguläre Studierende, die keine deutsche Staatsbürgerschaft haben und an der FU mit einem Visum / einer befristeten Aufenthaltserlaubnis studieren:

Wenn Sie einen studienbezogenen Auslandsaufenthalt außerhalb Deutschlands antreten und Deutschland für über 6 Monate verlassen, müssen Sie dies umgehend und vor Antritt Ihrer Mobilität dem Landesamt für Einwanderung (LEA) melden.

Bitte fordern Sie bei uns eine Bescheinigung über den geplanten Auslandsaufenthalt an und reichen Sie diese mit der Bitte um Genehmigung beim LEA ein.

Anderenfalls droht ein Verlust Ihres Visums / Ihres Aufenthaltsstatus in Deutschland nach der Rückkehr vom Auslandsaufenthalt!