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Nach dem Auslandsaufenthalt

Nachdem Sie von Ihrem Auslandsaufenthalt zurückgekehrt sind, reichen Sie bitte die untenstehenden Unterlagen ein um Ihre PROMOS Förderung abzuschließen. Auf Seite 1 Ihrer Stipendienzusage finden Sie die Fristen der einzureichenden Unterlagen. Trifft dies auf Sie nicht zu, gilt eine Frist von vier Wochen nach Rückkehr.

Abschlussbericht

Alle PROMOS-Stipendiat*innen sind aufgefordert einen Abschlussbericht einzureichen.

Dazu laden Sie bitte folgendes Formular herunter, unterschreiben es und füllen es digital aus.

Neben der Beantwortung der standardisierten Fragen haben Sie in Frage 15 und 16 die Möglichkeit individuelle Eindrücke und Gegebenheiten zu beschreiben. Insbesondere in Frage 16 möchten wir Sie bitten, einen persönlichen Einblick in die Durchführung Ihres Auslandsvorhabens zu geben. Inhaltlich können Sie diesen frei gestalten. Der Bericht sollte eine Seite lang sein. Gerne können Sie auch Bilder im jpg-Format anhängen!

Praktikumsbericht

Haben Sie ein Praktikum im Ausland durchgeführt, reichen Sie bitte zusätzlich einen Praktikumsbericht zur anonymisierten Veröffentlichung auf www.blogs.fu-berlin.de/auslandspraktikum ein. Benutzen Sie bitte dieses Formular. Auf dem Blog informieren sich andere Studierende über die Möglichkeiten, Auslandspraktika zu planen. Ihr Erfahrungsbericht ist daher eine wichtige Informationsquelle.

Schicken Sie uns Ihre Unterlagen an unsere E-Mail-Adresse promos@zedat.fu-berlin.de

Weitere einzureichende Unterlagen

Des Weiteren werden Sie in Ihrer Stipendienzusage aufgefordert, nach Ablauf des Förderzeitraumes einen Nachweis über den tatsächlichen Antritt Ihrer Reise und über den Zeitraum des geförderten Projekts einzureichen. Dies kann in Form von Bordkarten, Sprach- bzw. Fachkurszertifikaten oder Praktikumsbestätigungen erfolgen. Welche der genannten Unterlagen Sie aufgefordert sind einzureichen, entnehmen Sie der Seite 1 Ihrer Stipendienzusage. In der Regel gilt:

  • Studienaufenthalte: Letter of Confirmation (Bestätigung des Aufenthalts durch die Institution), Bordkarten von Hin- und Rückflug
  • Rechercheaufenthalte: Letter of Confirmation (Bestätigung des Aufenthalts durch die Institution wenn möglich), Bordkarten von Hin- und Rückflug
  • Direktaustausch: Letter of Confirmation (Bestätigung des Aufenthalts durch die Gastuniversität), Bordkarten von Hin- und Rückflug
  • Praktika: Praktikumsbestätigung (Bestätigung der Durchführung des Praktikums), Bordkarten von Hin- und Rückflug
  • Sprach-/Fachkurse: Teilnahmezertifikate, Bordkarten von Hin- und Rückflug

Wenn Sie aufgefordert sind Ihre Bordkarten einzureichen, beachten Sie, dass E-Tickets als Bordkarten nicht akzeptiert werden können. Aus den Bordkarten soll der tatsächliche Antritt der Reise hervorgehen. Die Bordkarten können Sie gerne digital als Scan einreichen.

Sprach- / Fachkurszertifikat: Fach-/Sprachkurszertifikate werden von der Sprachschule bzw. den Veranstaltern ausgestellt und bestätigen die taggenaue Teilnahme an dem Fach-/Sprachkurs, welches nach dem Aufenthalt ausgestellt wird. Benotete Sprachzeugnisse müssen nicht eingereicht werden.

Praktikumsbestätigung: Eine Praktikumsbestätigung ist ein Dokument des Praktikumgebers, aus denen die taggenaue Dauer Ihrer Tätigkeit hervorgeht, welches nach dem Aufenthalt ausgestellt wird.

Die oben genannten Dokumente müssen den Namen und Ort der Institution, Name und Geburtsdatum des*der Stipendiat*in, sowie Unterschrift und Stempel der Institution enthalten.

Bitte schicken Sie uns die Dokumente wenn möglich digital an unsere E-Mail-Adresse. Alternativ können Sie uns Ihre einzureichenden Dokumente auch postalisch zusenden. Reichen Sie bitte keine Originale ein.

Wir hoffen Ihr Auslandsaufenthalt war eine wertvolle Erfahrung für Sie und wir  freuen uns auf Ihren Bericht!

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne per E-Mail, telefonisch oder zu unseren Sprechstunden zur Verfügung.

Anrechnung von im Ausland erbrachter Leistungen