Förderung und Sonderförderung
Förderdauer: 2 bis 6 Monate
Mindestdauer: Praktika können gefördert werden, wenn sie mindestens zwei volle Monate dauern. Für jeden vollen Monat werden 30 Fördertage angesetzt. Die Mindestförderdauer beträgt 60 Fördertage.
Höchstdauer der Förderung: Praktika können momentan nur für eine maximale Dauer von 6 Monaten gefördert werden.
Anrechnung vorheriger Erasmus+ Förderungen
Jedem/-r Studierenden steht ein Erasmus+ Kontingent von 12 Monaten pro Studienphase (BA / MA / Promotion) zur Verfügung. Dieses „Kontingent“ ist individuell für Erasmus+ (d. h. Studium und/oder Praktikum) nutzbar. In einzügigen Studiengängen (die mit einem Staatsexamen abschließen) ist eine maximale Förderdauer von bis zu 24 Monaten möglich.
Beispiele: 2 x 5 Monate Auslandsstudium + 2 Monate Auslandspraktikum = 12 Fördermonate
3 Monate Auslandsstudium + 9 Monate Auslandspraktikum = 12 Fördermonate
Beachten Sie bitte, dass bereits im Rahmen des LLP-Erasmus+ Programms absolvierte Mobilitätsphasen (Praktikum, Studium) auf den Höchstzeitraum von 12 Monaten bzw. 24 Monaten angerechnet werden.
Förderhöhe
Erasmus+ fördert freiwillige und obligatorische Praktika, in der Regel zwischen zwei und sechs Monaten.
Der Erasmus+ Mobilitätszuschuss ist nach Ländergruppen gestaffelt und wird von der NA DAAD festgelegt.
Für den Aufruf 2024, also für Aufenthalte ab dem 15.09. 2024, gelten Folgende Fördersätze:
Zielland | monatlicher Mobilitätszuschuss |
Ländergruppe 1: |
750,- € |
Ländergruppe 2: Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern |
690,- € |
Ländergruppe 3: |
690.- € |