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Förderung und Sonderförderung

Förderdauer: 2 bis 6 Monate

Mindestdauer: Praktika können gefördert werden, wenn sie mindestens zwei volle Monate dauern. Für jeden vollen Monat werden 30 Fördertage angesetzt. Die Mindestförderdauer beträgt 60 Fördertage.

Höchstdauer der Förderung: Praktika können momentan nur für eine maximale Dauer von 6 Monaten gefördert werden.

Anrechnung vorheriger Erasmus+ Förderungen

Jedem/-r Studierenden steht ein Erasmus+ Kontingent von 12 Monaten pro Studienphase (BA / MA / Promotion) zur Verfügung. Dieses „Kontingent“ ist individuell für Erasmus+ (d. h. Studium und/oder Praktikum) nutzbar. In einzügigen Studiengängen (die mit einem Staatsexamen abschließen) ist eine maximale Förderdauer von bis zu 24 Monaten möglich.

Beispiele:  2 x 5 Monate Auslandsstudium + 2 Monate Auslandspraktikum = 12 Fördermonate

                      3 Monate Auslandsstudium + 9 Monate Auslandspraktikum = 12 Fördermonate

Beachten Sie bitte, dass bereits im Rahmen des LLP-Erasmus+ Programms absolvierte Mobilitätsphasen (Praktikum, Studium) auf den Höchstzeitraum von 12 Monaten bzw. 24 Monaten angerechnet werden.


Förderhöhe

Erasmus+ fördert freiwillige und obligatorische Praktika, in der Regel zwischen zwei und sechs Monaten.
Der Erasmus+ Mobilitätszuschuss ist nach Ländergruppen gestaffelt und wird von der NA DAAD festgelegt.

Für den Aufruf 2024, also für Aufenthalte ab dem 15.09. 2024, gelten Folgende Fördersätze:

Zielland monatlicher Mobilitätszuschuss

Ländergruppe 1:
Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden

750,- €
Ländergruppe 2:
Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern
690,- €

Ländergruppe 3:
Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn

690.- €