Förderung und Sonderförderung
Förderdauer
Jedem/-r Studierenden steht ein Erasmus+ Kontingent von 12 Monaten pro Studienphase (BA / MA / Promotion) zur Verfügung. Dieses „Kontingent“ ist individuell für Erasmus+ (d. h. Studium und/oder Praktikum) nutzbar. In einzügigen Studiengängen (die mit einem Staatsexamen abschließen) ist eine maximale Förderdauer von bis zu 24 Monaten möglich.
Beispiele: 2 x 5 Monate Auslandsstudium + 2 Monate Auslandspraktikum = 12 Fördermonate
3 Monate Auslandsstudium + 9 Monate Auslandspraktikum = 12 Fördermonate
Beachten Sie bitte, dass bereits im Rahmen des LLP-Erasmus+ Programms absolvierte Mobilitätsphasen (Praktikum, Studium) auf den Höchstzeitraum von 12 Monaten/24 Monaten angerechnet werden.
Förderhöhe
Erasmus+ fördert freiwillige und obligatorische Praktika, in der Regel zwischen zwei und zwölf Monaten in alle Länder der Welt.
Der Erasmus+ Mobilitätszuschuss ist nach Ländergruppen gestaffelt und wird von der NA DAAD festgelegt.
Für das Hochschuljahr 2023/24 gelten folgende Fördersätze:
Zielland | monatlicher Mobilitätszuschuss |
Ländergruppe 1: |
750,- € |
Ländergruppe 2: Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern |
690,- € |
Ländergruppe 3: |
640.- € |
weltweite Förderung: |
700,- € |
Schweiz, Großbritannien und die Färöer Inseln: wie Ländergruppe 1
Andorra, Monaco, San Marino und Vatikan Staat: wie Ländergruppe 2
Reisekosten
Für die Praktika in den weltweiten Ländern kann in Einzelfällen auch eine Reisekostenpauschale gezahlt werden. Diese berechnet sich nach der Luftlinie zwischen Startort und Praktikumsstelle:
Reisedistanz | Standardreise | Green Travel |
10 - 99 km | 23,- € | - |
100 - 499 km | 180,-€ | 210,-€ |
500 - 1999 km | 275,-€ | 320,-€ |
2000 - 2999 km | 360,-€ | 410,-€ |
3000 - 3999 km | 530,-€ | 610,-€ |
4000 - 7999 km | 820,-€ | - |
>= 8000 km | 1.500,-€ | - |