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Erstattung der Semesterticketgebühren

Wenn Sie länger als vier Monate im Ausland sind oder beurlaubt sind, können Sie beim Semesterticket-Büro des AStA einen Antrag auf Rückerstattung der Gebühr beantragen.

Wenn Sie eine Bescheinigung unsererseits brauchen, sprechen Sie uns sehr gerne an!