Erstattung der Semesterticketgebühren
Wenn Sie länger als vier Monate im Ausland sind oder beurlaubt sind, können Sie beim Semesterticket-Büro des AStA einen Antrag auf Rückerstattung der Gebühr beantragen.
Wenn Sie eine Bescheinigung unsererseits brauchen, sprechen Sie uns sehr gerne an!