Aufnehmende Einrichtungen für Praktika
Aufnehmende Einrichtungen könnten beliebige, in einem Programmland oder Partnerland ansässige, auf dem Arbeitsmarkt oder in Bereichen allgemeiner und beruflicher Bildung oder Jugend tätige Einrichtungen sein. Sollten Sie ein Praktikum an einer Hochschule absolvieren wollen, muss diese im Besitz einer gültigen Erasmus Universitätscharta (ECHE) sein.
Die folgenden Einrichtungen kommen nicht als aufnehmende Einrichtungen für Praktika in Betracht:
◾EU-Institutionen und andere EU-Einrichtungen einschließlich spezialisierter Agenturen (siehe https://europa.eu/european-union/contact/institutions-bodies_de)
◾Einrichtungen, die EU-Programme verwalten (z. B. Nationale Agenturen), um Interessenkonflikte oder Doppelfinanzierung zu vermeiden.
Forschungspraktika an Hochschulen sind möglich. Voraussetzung: keine Immatrikulation an der aufnehmenden Hochschule!
Praktika werden nur noch in den Erasmus+ Programmländern gefördert.