Graduiertenpraktikum
Studierende, die nach Abschluss ihres Studiums ein Praktikum absolvieren wollen, bewerben sich für eine Förderung im Rahmen eines Graduiertenpraktikums. Bei der Bewerbung ist darauf zu achten, dass der/die Studierende/r zum Zeitpunkt der Bewerbung noch immatrikuliert sein muss, mit Beginn des Praktikums jedoch exmatrikuliert sein muss. Im Bewerbungsformular muss angegeben werden, dass man während des gesamten Praktikums exmatrikuliert sein wird. Im Learning Agreement muss zudem bei "Table B – Sending Institution" Punkt 3 angekreuzt werden.
Es ist darauf zu achten, dass ein Graduiertenpraktikum ausschließlich innerhalb des ersten Jahres nach Abschluss des Studiums absolviert werden kann.
Wenn man bereits für ein Studierendenpraktikum gefördert wird oder gefördert werden soll, aber vor oder während des Studierendenpraktikums exmatrikuliert wird, muss unter Berücksichtigung der Bewerbungsfrist eine neue Bewerbung eingereicht werden. Die Förderung des Studierendenpraktikums wird dann beendet. Um dies zu vermeiden, ist es wichtig, bei der Bewerbung sicherzustellen, dass die korrekten Angaben zur Art des geplanten Praktikums gemacht werden (entweder Studierenden- oder Graduiertenpraktikum).