Erasmus+ weltweit Praktikum Förderbedingungen
Erasmus+ fördert selbst organisierte freiwillige Praktika und Pflichtpraktika von mindestens zwei Monaten Dauer, die in Vollzeit durchgeführt werden.
Seit kurzem stehen Fördermittel für das Erasmus+ Praktikum auch für die ganze Welt und für jedes Studienniveau zur Verfügung! (für Aufenthalte bis 30.09.2023)
Da UK nicht mehr zur EU gehört, fällt dies nun auch unter die weltweit Förderung.
Für folgende spezielle Länder stehen neben den regulären Monatssätzen auch zusätzliche Gelder für Reisekosten zur Verfügung (für Aufenthalte bis 31.07.2023):
Studierendenmobilitäten (BA/MA) |
Doktorandenmobilitäten |
Armenien: 2 x 6 Monate Ägypten: 1 x 3 Monate Jordanien: 2 x 4 Monate |
Armenien: 2 x 6 Monate Argentinien: 2 x 4 Monate China: 4 x 4 Monate Kolumbien: 1 x 4 Monate Ecuador: 1 x 4 Monate Ägypten: 1 x 3 Monate Indien: 3 x 3 Monate Iran: 1 x 3 Monate Jordanien: 2 x 4 Monate Mexiko: 2 x 4 Monate Peru: 2 x 4 Monate |
Die Fördermittel werden grundsätzlich fortlaufend je nach Verfügbarkeit und Förderfähigkeit der Praktika vergeben.
Mögliche Praktikumseinrichtungen
- Unternehmen, Universitäten, Forschungseinrichtungen, Einrichtungen allgemeiner und beruflicher Bildung und Jugend, öffentlichen Stellen, Verbänden, Stiftungen, Nichtregierungsorganisationen etc.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Praktika in
- EU-Institutionen und andere EU-Einrichtungen einschließlich spezialisierter Agenturen (siehe https://europa.eu/european-union/contact/institutions-bodies_de) und
- Einrichtungen, die EU-Programme verwalten (z. B. Nationale Agenturen), um Interessenkonflikte oder Doppelfinanzierung zu vermeiden.
Versicherungsschutz
Mit der Teilnahme am Erasmus+ Programm ist kein Versicherungsschutz verbunden. Da der Stipendiengeber (weder die EU-Kommission noch der DAAD Bonn oder die Freie Universität Berlin) nicht für Schäden haftet, die aus Krankheit, Tod, Unfall, Verletzung von Personen, Verlust oder Beschädigungen von Sachen im Zusammenhang mit dem Erasmus+ Auslandsaufenthalt entstehen, haben Teilnehmnerinnen und Teilnehmer für ausreichenden Versicherungsschutz selbst Sorge zu tragen. .
Folgende Versicherungen sollten Sie für die Dauer des Auslandsstudienaufenthaltes abschließen:
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Auslandskrankenversicherung mit Rücktransport (auch im Todesfall) und mit Schutz im Pandemiefall
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Unfallversicherung mit Auslandsschutz
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Haftpflichtversicherung mit Auslandsschutz
Bitte kümmern Sie sich rechtzeitig vor Antritt des Auslandspraktikums um einen ausreichenden Versicherungsschutz und erkundigen Sie sich insbesondere (am besten schriftlich) bei Ihrer Versicherung, was bezüglich der aktuellen Situation rund um COVID-19 zu beachten ist.
Dieser Versicherungsschutz ist verpflichtend für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer und muss vor Antritt des Praktikums nachgewiesen werden und den gesamten Praktikumszeitraum andauern. Mit den Bewerbungsunterlagen wird daher eine Versicherungserklärung verlangt.
Erasmus+-Teilnehmerinnen und -Teilnehmer haben die Möglichkeit, in die Gruppenversicherung des DAAD aufgenommen zu werden: www.daad.de/versicherung.
Visum, Unterkunft und Anderes
Praktikumsplatz, Reise, Aufenthalts-, Versicherungs- und Visumsangelegenheiten werden von den Studierenden selbst organisiert. Kosten für Visa können sehr hoch sein und werden vom Programm nicht übernommen.
Weitere Informationen
Weitere allgemeine Informationen zur Vorbereitung von Auslandsaufenthalten finden Sie auf https://www.fu-berlin.de/studium/international/studium_ausland/vorbereitung_eines_auslandsaufenthalts/index.html.