Bildungsinländer*innen
Als Bildungsinländer*innen werden ausländische Studienberechtigte bezeichnet, die eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung erworben haben. Dazu zählt auch das deutsche Abitur an einer deutschen Auslandsschule oder eine deutsche berufliche Qualifikation.
Der Abschluss eines Studienkollegs (Feststellungsprüfung) stellt keine deutsche Hochschulzugangsberechtigung dar.