Springe direkt zu Inhalt

Bildungsinländer*innen

Als Bildungs­inländer*innen werden aus­ländische Studienberechtigte bezeichnet, die eine deutsche Hochschul­zugangs­berechtigung erworben haben. Dazu zählt auch das deutsche Abitur an einer deutschen Auslandsschule oder eine deutsche berufliche Qualifikation.

Der Abschluss eines Studien­kollegs (Feststellungsprüfung) stellt keine deutsche Hochschulzugangsberechtigung dar.

Online-Studienfachwahl-Assistenten der Freien Universität
Studieneinstieg
link zu uig