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Spitzensportler*innen

2% der Plätze werden an Bewerber*innen vergeben, die im öffentlichen Interesse förde­rungswürdig und auf­grund besonderer Umstände an den Studienort gebunden sind. Dazu zählen insbesondere Bewerber*innen, die einem auf Bundesebene gebildeten Kader (Olympiakader, Paralympicskader, Perspektivkader, Ergänzungskader, Nachwuchskader 1 und 2) eines Bundesfachver­bandes des Deutschen Olympischen Sportbundes für eine von den Olympiastützpunkten in den Län­dern Berlin oder Brandenburg betreuten Sportar­ten angehören.