Spitzensportler*innen
2% der Plätze werden an Bewerber*innen vergeben, die im öffentlichen Interesse förderungswürdig und aufgrund besonderer Umstände an den Studienort gebunden sind. Dazu zählen insbesondere Bewerber*innen, die einem auf Bundesebene gebildeten Kader (Olympiakader, Paralympicskader, Perspektivkader, Ergänzungskader, Nachwuchskader 1 und 2) eines Bundesfachverbandes des Deutschen Olympischen Sportbundes für eine von den Olympiastützpunkten in den Ländern Berlin oder Brandenburg betreuten Sportarten angehören.