VPD - Vorprüfungsdokumentation FAQ
Welche Bewerbergruppen sind von der VPD-Pflicht befreit?
In der Regel muss bei einer Bewerbung mit ausländischen Bildungsnachweisen eine VPD eingereicht werden. Studieninteressierte sind jedoch von der VPD-Pflicht befreit, wenn sie zu folgenden Bewerbendengruppen gehören:
Bewerber*innen, die an der Freien Universität Berlin immatrikuliert sind und in diesem Jahr das Studienkolleg an der Freien Universität Berlin abgeschlossen haben, sind von der VPD-Pflicht befreit, müssen aber folgende Dokumente im Bewerbungsportal der Freien Universität Berlin hochladen:
- Zeugnis der Feststellungsprüfung
- aktuelle Immatrikulationsbescheinigung der Freien Universität Berlin
- Prüfbericht von uni-assist (von der Bewerbung für das Studienkolleg der FU Berlin)
Bitte beachten Sie: Wenn diese Bewertung keine in das deutsche Notensystem umgerechnete Note ausweist, können die Vorbildungsnachweise nur mit der Verfahrensnote 4,0 einbezogen werden. Sie können sich trotzdem dafür entscheiden, eine VPD zu beantragen um die tatsächliche Note ermitteln zu lassen.
Bewerber*innen, die das staatlich anerkannte Studienkolleg erfolgreich abgeschlossen haben, sind von der VPD-Pflicht befreit, müssen aber folgende Dokumente im Bewerbungsportal der Freien Universität Berlin hochladen:
- Zeugnis der Feststellungsprüfung
- Eine Bewertung der Vorbildung, die zur Aufnahme ins Studienkolleg geführt hat (VPD oder Prüfbericht von uni-assist, Bewertung durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen oder eine der Zeugnisankerkennungsstellen der Länder)
Bitte beachten Sie: Wenn diese Bewertung keine in das deutsche Notensystem umgerechnete Note ausweist, können die Vorbildungsnachweise nur mit der Verfahrensnote 4,0 einbezogen werden. Sie können sich trotzdem dafür entscheiden, eine VPD zu beantragen um die tatsächliche Note ermitteln zu lassen.
Wenn Sie bereits über ein Anerkennungsschreiben der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) oder einer der Zeugnisanerkennungsstellen der deutschen Bundesländer verfügen, in welcher Ihre Vorbildungsnachweise anerkannt sind, sind Sie von der VPD-Pflicht befreit. Sie müssen aber folgende Dokumente im Bewerbungsportal der Freien Universität Berlin hochladen:
- offizielles Anerkennungsschreiben einer Zeugnisanerkennungsstelle eines deutschen Bundeslandes
Bitte beachten Sie: Wenn dieses Anerkennungsschreiben keine in das deutsche Notensystem umgerechnete Note ausweist, können die Vorbildungsnachweise nur mit der Verfahrensnote 4,0 einbezogen werden. Sie können sich trotzdem dafür entscheiden, eine VPD zu beantragen um die tatsächliche Note ermitteln zu lassen. Beachten Sie, dass das Anerkennungsschreiben zum Zweck der Bewerbung an einer Hochschule ausgestellt worden sein muss und explizit ausweisen muss, ob und wenn ja, über welche, Hochschulzugangsberechtigung (HZB) Sie verfügen. Sollten Sie von dieser Sonderregelung/ Ausnahme von der VPD Gebrauch machen, empfehlen wir Ihnen, Ihre Bewerbung möglichst frühzeitig einzureichen.
FU-Studierende mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung, die im Bachelor im Kernfach immatrikuliert bleiben und nur das Modul wechseln möchten, sind von der VPD-Pflicht befreit, müssen aber folgende Unterlagen hochladen:
- aktuelle Immatrikulationsbescheinigung der Freien Universität Berlin
- VPD/Prüfbericht von uni-assist mit dem Sie sich damals für das Kernfach, in dem Sie aktuell an der Freien Universität Berlin immatrikuliert sind, beworben haben.
Wenn Sie zum aktuellen Zeitpunkt an der Freien Universität im Master immatrikuliert sind und in einen anderen Master wechseln möchten, müssen Sie keine neue VPD beantragen.
- Bitte laden Sie im Bewerbungsportal der Freien Universität Berlin Ihre alte VPD/Prüfbericht von uni-assist hoch, mit dem Sie sich damals für den Master, in dem Sie aktuell an der Freien Universität Berlin immatrikuliert sind, beworben haben.
Achtung: Falls Sie in der Zwischenzeit neue ausländische Zeugnisse erworben haben, die damals nicht von uni-assist geprüft wurden und die für den Wechsel des Masterstudiengangs herangezogen werden, müssen Sie eine neue VPD beantragen.
Wenn Sie zum aktuellen Zeitpunkt an der Freien Universität im grundständigen Studiengang immatrikuliert sind und in einen anderen grundständigen Studiengang wechseln möchten, müssen Sie keine neue VPD beantragen.
- Bitte laden Sie im Bewerbungsportal der Freien Universität Berlin Ihre alte VPD/Prüfbericht von uni-assist hoch, mit dem Sie sich damals für den grundständigen Studiengang, in dem Sie aktuell immatrikuliert sind, beworben haben.
Bei fachgebundenen Hochschulzugangsberechtigungen: Falls auf Ihrer alten VPD eine Fachbindung markiert ist, müssen Sie überprüfen, ob diese Fachbindung auch zu Ihrem neuen gewünschten Studiengang passt.
Achtung: Falls Sie in der Zwischenzeit neue ausländische Zeugnisse erworben haben, die damals nicht von uni-assist geprüft wurden und die für den Wechsel des grundständigen Studiengangs herangezogen werden, müssen Sie eine neue VPD beantragen.
Wenn Sie in der Vergangenheit bereits ein Zulassungsangebot desselben Studiengangs erhalten haben, auf den Sie sich nun erneut bewerben, müssen Sie keine neue VPD beantragen.
- Bitte laden Sie im Bewerbungsportal der Freien Universität Berlin Ihre alte VPD/Prüfbericht von uni-assist hoch, mit dem Sie sich damals für denselben Studiengang beworben und ein Zulassungsangebot erhalten haben.
Bitte beachten Sie, dass es in der Zwischenzeit zu veränderten Zugangsvoraussetzungen gekommen sein kann.
Beantragung der VPD bei uni-assist
Uni-assist stellt lediglich eine VPD auf Grundlage Ihrer Zeugnisse für Sie aus. Die VPD müssen Sie selbst beantragen.
Uni-assist übermittelt keine Daten an die Freie Universität Berlin und führt keine Zulassungsverfahren durch. Hinweise zur VPD allgemein finden Sie bei uni-assist.
Uni-assist benötigt in der Regel vier bis sechs Wochen Zeit für die Bearbeitung des VPD-Antrags, zu Hochphasen auch länger. Wir empfehlen Ihnen daher dringend, Ihren Antrag der VPD bei uni-assist so früh wie möglich und ggf. weit vor den Bewerbungsfristen der Freien Universität Berlin einzureichen, da Sie sonst nicht rechtzeitig über fehlende Dokumente informiert werden können und Ihre Bewerbung an der FU Berlin nicht fristgerecht abgeben können.
Die Beantragung der VPD ist unabhängig von den Fristen der Freien Universität das ganze Jahr über möglich. Die VPD ist ab Ausstellungsdatum ein Jahr gültig.
Entscheidend für die Wahrung der Bewerbungsfrist ist der vollständige Eingang Ihrer Bewerbungsunterlagen inklusive der VPD im Bewerbungsportal der FU Berlin, nicht das Datum der Erstellung oder Beantragung der VPD bei uni-assist.
Für die rechtzeitige Beantragung eines Visums zum Studium können Sie die VPD von uni-assist bei der Deutschen Botschaft in Ihrem Heimatland vorlegen.
Nein, die VPD muss für die Freie Universität Berlin ausgestellt sein, damit Sie sich an der Freien Universität Berlin bewerben können.
Eine VPD, die für eine anderen Hochschule ausgestellt wurde, akzeptieren wir nur als Bewertung des Vorbildungsnachweises vor dem Besuch eines Studienkollegs oder dem Absolvieren einer Feststellungsprüfung.
Ja, bitte beachten Sie unbedingt zusätzlich die speziellen Länderhinweise von uni-assist.
Nein, in diesem Fall ist eine VPD ausreichend. Auch wenn Sie sich gleichzeitig für ein grundständiges Studium und für ein Masterstudium bewerben möchten, ist es ausreichend eine VPD zu beantragen. Bitte beantragen Sie in diesem Fall die VPD für den höchsten angestrebten Abschluss (alle Fächer – Master).
Wenn in seltenen Fällen die Hochschulzugangsberechtigung nicht eindeutig ist und im Ermessen der Universität liegt, bekommen Sie von uni-assist eine sogenannte Ersatzbescheinigung anstatt einer VPD. Diese Ersatzbescheinigung muss im Bewerbungsportal der Freien Universität Berlin anstelle der VPD hochgeladen werden.