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Welche Bewerbergruppen sind von der VPD-Pflicht befreit?

Wichtiger Hinweis: Diese Seite befindet sich derzeit noch in Überarbeitung. Alle Informationen auf dieser Seite werden bis Ende November vervollständigt.

In der Regel muss bei einer Bewerbung mit ausländischen Bildungsnachweisen eine VPD eingereicht werden. Studieninteressierte sind jedoch von der VPD-Pflicht befreit, wenn sie zu folgenden Bewerbendengruppen gehören:

Bewerber*innen, die das staatlich anerkannte Studienkolleg erfolgreich abgeschlossen haben, sind von der VPD-Pflicht befreit, müssen aber folgende Dokumente im Bewerbungsportal der Freien Universität Berlin hochladen:

  • Zeugnis der Feststellungsprüfung
  • Eine Bewertung der Vorbildung, die zur Aufnahme ins Studienkolleg geführt hat (VPD oder Prüfbericht von uni-assist, Bewertung durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen oder eine der Zeugnisanerkennungsstellen der Länder)

Wenn Sie bereits über ein Anerkennungsschreiben der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) oder einer der Zeugnisanerkennungsstellen der deutschen Bundesländer verfügen, in welcher Ihre Vorbildungsnachweise anerkannt sind, sind Sie von der VPD-Pflicht befreit. Sie müssen aber folgende Dokumente im Bewerbungsportal der Freien Universität Berlin hochladen:

  • offizielles Anerkennungsschreiben einer Zeugnisanerkennungsstelle eines deutschen Bundeslandes

Bitte beachten Sie: Wenn dieses Anerkennungsschreiben keine in das deutsche Notensystem umgerechnete Note ausweist, können die Vorbildungsnachweise nur mit der Verfahrensnote 4,0 einbezogen werden. Sie können sich trotzdem dafür entscheiden, eine VPD zu beantragen um die tatsächliche Note ermitteln zu lassen. Beachten Sie, dass das Anerkennungsschreiben zum Zweck der Bewerbung an einer Hochschule ausgestellt worden sein muss und explizit ausweisen muss, ob und wenn ja, über welche Hochschulzugangsberechtigung (HZB) Sie verfügen. Sollten Sie von dieser Sonderregelung/ Ausnahme von der VPD Gebrauch machen, empfehlen wir Ihnen, Ihre Bewerbung möglichst frühzeitig einzureichen.

Wenn Sie zum aktuellen Zeitpunkt an der Freien Universität im Master immatrikuliert sind und in einen anderen Master wechseln möchten, müssen Sie keine neue VPD beantragen.

  • Bitte laden Sie im Bewerbungsportal der Freien Universität Berlin Ihre alte VPD/Prüfbericht von uni-assist hoch, mit dem Sie sich damals für den Master, in dem Sie aktuell an der Freien Universität Berlin immatrikuliert sind, beworben haben. 

Achtung: Falls Sie in der Zwischenzeit neue ausländische Zeugnisse erworben haben, die damals nicht von uni-assist geprüft wurden und die für den Wechsel des Masterstudiengangs herangezogen werden, müssen Sie eine neue VPD beantragen.

Wenn Sie zum aktuellen Zeitpunkt an der Freien Universität im grundständigen Studiengang immatrikuliert sind und in einen anderen grundständigen Studiengang wechseln möchten, müssen Sie keine neue VPD beantragen.

  • Bitte laden Sie im Bewerbungsportal der Freien Universität Berlin Ihre alte VPD/Prüfbericht von uni-assist hoch, mit dem Sie sich damals für den grundständigen Studiengang, in dem Sie aktuell immatrikuliert sind, beworben haben.

Bei fachgebundenen Hochschulzugangsberechtigungen: Falls auf Ihrer alten VPD eine Fachbindung markiert ist, müssen Sie überprüfen, ob diese Fachbindung auch zu Ihrem neuen gewünschten Studiengang passt.

Achtung: Falls Sie in der Zwischenzeit neue ausländische Zeugnisse erworben haben, die damals nicht von uni-assist geprüft wurden und die für den Wechsel des grundständigen Studiengangs herangezogen werden, müssen Sie eine neue VPD beantragen.