Was ist eine Druckgenehmigung und wo erhalte ich sie?
Die Druckgenehmigung (Imprimatur), d.h. die Erlaubnis zur Veröffentlichung einer Dissertation nach erfolgter Disputation, wird vom Fachbereich ausgestellt und ist der Hochschulschriftenstelle im Original vorzulegen.
Bitte fragen Sie ggf. bei Ihrem zuständigen Promotionsbüro nach.