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6. Funding Acknowledgements – DFG und EU


DFG-Förderung

  • Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) gibt in ihren Verwendungsrichtlinien (Abschnitt 13.1) vor, dass Publikationen auf Grundlage DFG-geförderter Forschung mit einem Funding Acknowledgement zu versehen sind. Geregelt wird dort auch, wie die Angabe zur Förderung gestaltet sein soll.
  • Die Angabe enthält folgenden Hinweistext auf Deutsch oder Englisch:
Deutsch: Gefördert durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) – [Projektnummer(n)]
Englisch: Funded by the Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG, German Research Foundation [Projektnummer(n)]
  • Anzugeben ist auch die Projektnummer, die durch einen Gedankenstrich vom Hinweistext abgetrennt wird.
  • Wenn eine Publikation aus mehreren DFG-Projekten heraus entsteht, sind die Projektnummern aller involvierten Projekte anzugeben und in der Angabe durch Semikolons voneinander zu trennen.
  • Die Projektnummer kann entweder dem Bewilligungsschreiben entnommen werden, mit dem die DFG die Aufnahme des beantragten Projekts in ihre Förderung mitgeteilt hat, oder in der DFG-Projektdatenbank GEPRIS recherchiert werden.
  • Dem Funding Acknowledgement kann das "DFG-Logo (Förderung)" in einer deutschen oder internationalen Version vorangestellt werden. Beide Logos findet man auf der Webseite der DFG.

EU-Förderung 

  • Vorgaben bezüglich des Funding Acknowledgements gelten auch für Projekte, die durch die Europäische Union (EU) gefördert werden. Die Vorgaben der EU gelten in Bezug auf alle Maßnahmen der Verbreitung und Kommunikation des geförderten Projekts sowie im Rahmen des Projekts errichtete Infrastrukturen, angeschaffte Geräte und publizierte Ergebnisse. 
  • Vorgegeben ist die Verwendung eines Hinweistextes, der den Umfang der EU-Förderung zum Ausdruck bringt:
Bei vollständiger EU-Förderung: Funded by the European Union
Bei partieller EU-Förderung: Co-funded by the European Union
  • Links neben dem Text ist zudem ein EU-Emblem zu platzieren – geeignete Templates finden sich auf der Webseite der EU.