Springe direkt zu Inhalt

CC-Lizenzen

Im Open-Access-Bereich hat sich weitgehend das international anerkannte Creative-Commons-Modell etabliert und wird daher auch für das Refubium angeboten.

Creative-Commons-Lizenzen werden von Urhebern dafür verwendet, um der Öffentlichkeit bestimmte Nutzungsrechte an ihren Veröffentlichungen und Forschungsdaten einzuräumen. Die Non-Profit Organisation „Creative Commons“ bietet für diesen Zweck und zur Festlegung der rechtlichen Bedingungen sechs Standard-Lizenzversträge an.

Diese zeichnen sich dadurch aus, dass sie aus unterschiedlichen Lizenzelementen gebildet werden können und damit entweder Inhalte freigeben oder bestimmte Einschränkungen vornehmen.

Die vier Grundelemente, aus denen sich die endgültig zu erteilende Lizenz zusammensetzt, sind folgende:

Kürzel

Bedeutung

Erläuterung

BY

Attribution

Namensnennung erforderlich

NC

Non commercial

Nicht überwiegend Gewinn- oder Erwerbszwecken dienende Verwendung des Lizenzgegenstandes gestattet.

ND

No derivatives

Veränderungen des Lizenzgegenstandes sind nicht erlaubt.

SA

Share alike

Weitergabe (des veränderten) Lizenzgegenstandes nur unter den Bedingungen der Ausgangslizenz gestattet.

Insgesamt ergeben sich daraus sechs mögliche sinnvolle Kombinationen, die verschiedene Abstufungen der Rechteeinräumung beinhalten:

Bezeichnung

Bedeutung

CC-BY

Namensnennung 4.0 International (CC BY 4.0)   

CC-BY-SA

Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 International (CC BY-SA 4.0)

CC-BY-ND

Namensnennung - Keine Bearbeitungen 4.0 International (CC BY-ND 4.0)

CC-BY-NC

Namensnennung-Nicht kommerziell 4.0 International (CC BY-NC 4.0)

CC-BY-NC-ND

Namensnennung - Nicht-kommerziell - Keine Bearbeitungen 4.0 Generic (CC BY-NC-ND 4.0)

CC-BY-NC-SA

Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 Unported (CC BY-NC-SA 4.0)

Ein weiteres rechtliches Werkzeug stellt die Public Domain CC0 (No Rights Reserved) dar
Die Anwendung von CC0 deklariert Ihre Publikation als gemeinfrei, wodurch das Werk völlig frei verwendet werden kann. Urheber*in oder Rechteinhaber*in erklären, dass sie auf etwaige Rechte an Ihrem Werk vollständig verzichten.

Im Gegensatz zu CC0 ist die Public Domain Mark (No Known Copyright) keine Erklärung, mit der Rechteinhaber*innen das eigene Werk für gemeinfrei erklären, sondern ein Label für Werke, die bereits gemeinfrei sind. Dieser Fall kann zum Beispiel nach Ablauf der Schutzfrist eines Werkes eintreten. Urheberrechte werden nur auf bestimmte Zeit gewährt, sie enden 70 Jahre nach dem Tod der Autor*innen. 

Wichtige Hinweise für Sie als Lizenzgeber*in:

  • Lizenzgeber*innen sollten die Bedingungen der Lizenz, die sie auswählen lesen und verstehen, bevor sie die Lizenz verwenden.

  • Eine CC-Lizenz, die einmal für ein Werk / eine Veröffentlichung vergeben worden ist, kann im Nachhinein nicht wieder zurückgezogen werden. (Die Lizenzen sind unwiderruflich.)
  • Das Rechtemanagement erfolgt durch die Autor*innen, Urheber*innen, Rechteinhaber*innen und die Verwendung der CC-Lizenzen in eigener Verantwortung.
  • Sie gehen keinen Vertrag mit der Organisation „Creative Commons“ ein oder übertragen Ihre Rechte an diese.
  • Wenn Sie als Autor*in die kompletten Nutzungsrechte für Ihr Werk an einen Verlag abgetreten haben, dürfen Sie keine CC-Lizenz nachträglich vergeben.