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Wer ist berechtigt Dokumente abzugeben

Wer darf Dokumente abgeben?

FU- und Charité-Angehörige sind berechtigt, eigene digitale Dokumente auf dem Server zu veröffentlichen. Das gilt ebenso für Studierende der FU / Charité, wenn eine schriftliche Publikationsempfehlung einer Dozentin/eines Dozenten vorliegt.
Ehemalige FU-Angehörige, Gastwissenschaftler*innen sowie Dozenten/Dozentinnen, die im Vorlesungsverzeichnis nicht aufgeführt sind, werden gebeten, die FU-Zugehörigkeit in geeigneter Weise zu dokumentieren (z. B. Hinweis auf ältere Vorlesungsverzeichnisse, Bestätigung des Fachbereichs) oder wenden sich bitte an die Redaktion des Dokumentenservers.