Verantwortlichkeit und beteiligte Akteur*innen
Das Verfahren zur Erreichung der Systemakkreditierung liegt in der Verantwortung der*des Präsidentin*Präsidenten und zuständigen Vizepräsidentin*Vizepräsidenten für Studium und Lehre und wird von der Hochschulleitung, den Fachbereichen und Zentralinstituten sowie der Zentralen Universitätsverwaltung gemeinsam umgesetzt.
Die Abteilung V Lehr- und Studienangelegenheiten, insbesondere die Stabsstelle Qualitätsmanagement, begleitet und unterstützt den Prozess.
Begleitet wird das Verfahren zudem durch eine Akkreditierungsagentur. Die Akkreditierungsentscheidung liegt bei der Stiftung Akkreditierungsrat.