Die Freie Universität Berlin ist systemakkreditiert. Was bedeutet das?
Als erste Universität in Berlin wurde die Freie Universität erfolgreich systemakkreditiert. Der Beschluss der Akkreditierungsagentur AQAS vom 29. August 2016 erfolgte auf Grundlage eines externen Begutachtungsverfahrens und bescheinigt, dass das Qualitätsmanagementsystem der Freien Universität Berlin das Erreichen und die Einhaltung der Qualitätsstandards für Studiengänge gewährleistet und eine kontinuierliche Qualitätsverbesserung der Programme ermöglicht.
Mit der Systemakkreditierung erhält die Hochschule das zeitlich befristete Recht, das Siegel des Akkreditierungsrates für Studiengänge zu verleihen, so dass sich externe Programmakkreditierungen erübrigen.
- Pressemitteilung
- Urkunde Systemakkreditierung
- Abschlussgutachten Systemakkreditierung
- Erfüllung der Auflage
- Akkreditierungsrat
- Akkreditierungsagentur (AQAS)
Wer verpflichtet die Freie Universität Berlin zur Akkreditierung? Gibt es weiterführende Zielsetzungen?
In Deutschland ist im Studienakkreditierungsstaatsvertrag (2018) gesetzlich geregelt, dass Bachelor- und Masterstudiengänge einer Qualitätskontrolle unterworfen, also akkreditiert werden müssen.
Darüber hinaus schreibt das Berliner Hochschulgesetz (BerlHG) in § 8a vor, dass Studiengänge regelmäßig qualitativ zu bewerten sind.
Mit der beständigen Weiterentwicklung ihres Qualitätsmanagementsystems reagiert die Freie Universität Berlin auf veränderte interne wie externe Anforderungen, stellt deren Umsetzung sicher und investiert dabei gezielt in den Ausbau der eigenen Strukturen.