Im Rahmen von Modulprüfungen sowie der Abschlussarbeit müssen Studierende ihren Kompetenz- und Qualifikationserwerb nachweisen, den sie gemäß Studien- und Prüfungsordnung für einen erfolgreichen Studienabschluss benötigen. Studierende können für eine chancengleiche Teilhabe am Studium ggf. einen Antrag auf Nachteilsausgleich stellen. Zudem können Prüfungsergebnisse angefochten werden. In der Übergangsphase vom Bachelor- zum Masterstudiengang wird die sogenannte Zwei-Drittel-Bescheinigung relevant.
- K.07.01.FU Modulprüfungen durchführen
- K.07.02.FU Abschlussarbeit anfertigen
- K.07.03.FU Studium abschließen
- K.07.04.FU Zwei-Drittel-Bescheinigung für Masterbewerbung ausstellen
- K.07.05.FU Prüfungsergebnis anfechten und überprüfen
- K.07.06.FU Nachteilsausgleich bei Prüfungen gewähren
- K.07.07.FU Digitale Modulprüfungen durchführen