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Prozesssteckbrief

Index 3.00  -  Gültig ab: 00.00.2025

Studium und Lehre - Freie Universität Berlin

 

von:

am:

Erstellt

Abteilung Lehr- und Studienangelegenheiten: Bereich Organisationsentwicklung (V OE)

20.05.2025

Geprüft

Abteilungsleitung Lehr- und Studienangelegenheiten (V), Bereichsleitung Angelegenheiten der Studierenden (V A), Teamleitung Studierendenverwaltung (V A 2), FUB-IT - Verwaltungs-IT: Bereichsleitung Campus Management

00.00.2025

Freigegeben

Präsidium (K, VP 3)

00.00.2025

Aktualisiert

Abteilung Lehr- und Studienangelegenheiten: Bereich Organisationsentwicklung (V OE)

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Zweck dieses Prozesses ist es, den Studierenden durch die Beantragung eines Teilzeitstudiums die Möglichkeit zu bieten, ihr Studienpensum an ihre Lebensumstände und individuellen Rahmenbedingungen anzupassen. Da Teilzeitstudierende nicht im vollen Umfang Lehrveranstaltungen besuchen sowie Studien- und Prüfungsleistungen erbringen müssen, werden Teilzeitsemester als halbe Fachsemester auf die Regelstudienzeit angerechnet. Das Studium wird dadurch zeitlich gestreckt.

  • Studierende*r möchte das Studienpensum aus gesundheitlichen Gründen oder wegen paralleler Verpflichtungen reduzieren und in Teilzeit studieren
  • Abteilung V - Team Studierendenverwaltung (V A 1): Sachbearbeitung
  • Antragsteller*in (Studierende*r)

Ggf.:

  • Fachbereich / Zentralinstitut [FB / ZI]: Studienfachberatung
  • my.FU Portal für Studierende: Online Self Service zur Studierendenverwaltung
  • SAP SLcM: Student Lifecycle Management (Immatrikulation und Studierendenverwaltung, Lehrveranstaltungs- / Modulanmeldung und zentrale Prüfungsverwaltung)

Rechtsvorschriften des Landes Berlin

  • Berliner Hochschulgesetz (BerlHG), zum Teilzeitstudium: § 22 Abs. 3 und 4 BerlHG
  • Studierendendatenverordnung (StudDatVO)
  • Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), zur elektronischen Kommunikation: § 3 a VwVfG

Universitätsinterne Rechtsvorschriften:

  • Rahmenstudien- und -prüfungsordnung der FU Berlin (RSPO), zum Teilzeitstudium: § 10 RSPO