K.10.FU Studierendenadministration
Mit dem Eintritt in die Hochschule verbinden sich für die Studierenden neben den Rechten auch Pflichten, etwa die regelmäßige Rückmeldung zum Folgesemester und die Zahlung der Semestergebühren und -beiträge. Begründete Anträge auf Beurlaubung können zu einer Minderung der Beitragszahlung oder Anträge auf Teilzeitstudium zu einer Herabsetzung der Fachsemesterzählung führen. Zudem ist es eine der Aufgaben der Studierendenverwaltung die Studierenden- und Prüfungsdaten an das Statistische Landesamt zu melden.