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Teilzeitstudium

Das Teilzeitstudium kann im Rahmen der fristgerechten Immatrikulation bzw. Rückmeldung, spätestens jedoch bis zum Semesterbeginn (01.04. oder 01.10.) im Self-Service Portal beantragt werden. Die Höhe der Semestergebühren und -beiträge ändert sich während eines Teilzeitstudiums nicht.

Semester im Teilzeitstudium werden als halbe Fachsemester und als ganze Hochschulsemester gezählt.

Das vorhandene Lehr- und Betreuungsangebot kann im Teilzeitstudium weiterhin in Anspruch genommen werden. Ein Anspruch auf ein spezielles Teilzeitstudiencurriculum besteht jedoch nicht. Bitte wenden Sie sich an die zuständige Studienfachberatung in Ihrem Fachbereich, um ggf. den Stundenplan für Ihr Teilzeitstudium abzustimmen. 

Zur Beantragung eines Teilzeitstudiums genügt die fristgerechte Stellung des Antrages im Self-Service der Studierendenverwaltung.

Das Teilzeitstudium gilt für die Dauer Ihres Studiums. Wenn Sie zu einem späteren Zeitpunkt zurück ins Vollzeitstudium wechseln möchten, stellen Sie bitte im Self-Service einen Antrag auf Vollzeitstudium. Beachten Sie dabei die obengenannten Fristen.

Die Umstellung auf ein Teilzeitstudium kann unter Umständen erhebliche Auswirkungen auf Leistungen außeruniversitärer Stellen haben, die Sie in Anspruch nehmen, wie z. B. BAföG, Kindergeld, Krankenversicherung, Wohnberechtigungen, Steuerangelegenheiten, Aufenthaltserlaubnis usw.

Klären Sie bitte die Auswirkungen eines Teilzeitstudiums auf die angegebenen Leistungen mit der jeweils zuständigen Stelle ab.

Promotionsstudierende laden bitte zusätzlich im Antrag im Self-Service die verpflichtende Zustimmung des Promotionsausschusses hoch. Bitte wenden Sie sich hierfür an das zuständige Promotionsbüro Ihres Fachbereiches.

Eine Befreiung vom Deutschlandsemesterticket aufgrund des Teilzeitstudiums ist ab dem Sommersemester 2024 nicht mehr möglich.

Informationen zu den Gründen für eine Befreiung finden Sie auf der Webseite des Semesterticketbüros.

Nutzung des Self-Service-Portals

Wie stelle ich einen Antrag auf Teilzeitstudium?

Wenn Sie aktuell in Vollzeit studieren und gerne in ein Teilzeitstudium wechseln möchten, können Sie im Self-Service das Teilzeitstudium beantragen. Klicken Sie dazu im Self-Service auf „Antrag anlegen“ und wählen dann im Drop-Down den Antrag „Teilzeit“. 

Machen Sie im Antragsformular und den Drop-Down-Feldern die für Sie passenden Angaben. Vergessen Sie dabei nicht die Kenntnisnahme zu lesen und zu bestätigen.  

Anschließend klicken Sie auf „Absenden“. 

Ihr Antrag wird dann von der Studierendenverwaltung geprüft und Sie erhalten per Mail eine Eingangsbestätigung. Sobald Ihr Antrag abschließend bearbeitet wurde, erhalten Sie eine weitere E-Mail.

Wie kann ich zurück ins Vollzeitstudium wechseln?

Wenn Sie aktuell in Teilzeit studieren und gerne zurück ins Vollzeitstudium wechseln möchten, können Sie im Self-Service das Vollzeitstudium beantragen. 

Klicken Sie dazu im Self-Service auf „Antrag anlegen“ und wählen dann im Drop-Down den Antrag „Vollzeitstudium“. 

Anschließend klicken Sie auf „Absenden“. 

Ihr Antrag wird dann von der Studierendenverwaltung geprüft und Sie erhalten per Mail eine Eingangsbestätigung. Sobald Ihr Antrag abschließend bearbeitet wurde, erhalten Sie eine weitere E-Mail.