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Prozesssteckbrief

Index 3.00 -  Gültig ab: xx.xx.2025

Studium und Lehre - Freie Universität Berlin

 

von:

am:

Erstellt

Abteilung Lehr- und Studienangelegenheiten: Bereich Organisationsentwicklung (V OE)

20.05.2025

Geprüft

Abteilungsleitung Lehr- und Studienangelegenheiten (V), Bereichsleitung Angelegenheiten der Studierenden (V A), Teamleitung Studierendenverwaltung (V A 2), FUB-IT - Verwaltungs-IT: Bereichsleitung Campus Management

00.00.2025

Freigegeben

Präsidium (K, VP 3)

00.00.2025

Aktualisiert

Abteilung Lehr- und Studienangelegenheiten: Bereich Organisationsentwicklung (V OE)

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Zweck dieses Prozesses ist es, den Studierenden durch die Beantragung eines Urlaubssemesters eine zeitweilige Unterbrechung des ordnungsgemäßen Studiums an der Freien Universität Berlin zu ermöglichen, um damit z. B. auf veränderte Lebensumstände zu reagieren. Die Beurlaubung kann nur im Zusammenhang mit einem nachgewiesenen Beurlaubungsgrund gewährt werden und mindert nicht das Recht der Studierenden, Lehrveranstaltungen zu besuchen sowie Studien- und Prüfungsleistungen zu erbringen.

  • Studierende*r möchte sich für einen bestimmten Zeitraum vom Studium beurlauben lassen
  • Abteilung V - Team Studierendenverwaltung (V A 1): Sachbearbeitung
  • Antragsteller*in (Studierende*r)
  • my.FU Portal für Studierende: Online Self Service zur Studierendenverwaltung
  • SAP PSCD: Software zum Einnahmenmanagement (Gebührenverwaltung)
  • SAP SLcM: Student Lifecycle Management (Immatrikulation und Studierendenverwaltung, Lehrveranstaltungs- / Modulanmeldung und zentrale Prüfungsverwaltung)

Rechtsvorschriften des Landes Berlin

  • Sozialbeitragsverordnung (SozVO), zur Befreiung von der Beitragspflicht aufgrund einer Beurlaubung: § 2 SozVO
  • Studierendendatenverordnung (StudDatVO)
  • Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), zur elektronischen Kommunikation: § 3 a VwVfG

Universitätsinterne Rechtsvorschriften:

  • Rahmenstudien- und -prüfungsordnung der FU Berlin (RSPO), zur Beurlaubung: § 9 RSPO