Prozesssteckbrief
Index 3.00 - Gültig ab: xx.xx.2025
von: |
am: |
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Erstellt |
Abteilung Lehr- und Studienangelegenheiten: Bereich Organisationsentwicklung (V OE) |
20.05.2025 |
Geprüft |
Abteilungsleitung Lehr- und Studienangelegenheiten (V), Bereichsleitung Angelegenheiten der Studierenden (V A), Teamleitung Studierendenverwaltung (V A 2), FUB-IT - Verwaltungs-IT: Bereichsleitung Campus Management |
00.00.2025 |
Freigegeben |
Präsidium (K, VP 3) |
00.00.2025 |
Aktualisiert |
Abteilung Lehr- und Studienangelegenheiten: Bereich Organisationsentwicklung (V OE) |
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Zweck dieses Prozesses ist es, den Studierenden durch die Beantragung eines Urlaubssemesters eine zeitweilige Unterbrechung des ordnungsgemäßen Studiums an der Freien Universität Berlin zu ermöglichen, um damit z. B. auf veränderte Lebensumstände zu reagieren. Die Beurlaubung kann nur im Zusammenhang mit einem nachgewiesenen Beurlaubungsgrund gewährt werden und mindert nicht das Recht der Studierenden, Lehrveranstaltungen zu besuchen sowie Studien- und Prüfungsleistungen zu erbringen.
- Abteilung Lehr- und Studienangelegenheiten: Bereich Angelegenheiten der Studierenden (V A) - Team Studierendenverwaltung (V A 2)
Rechtsvorschriften des Landes Berlin
- Sozialbeitragsverordnung (SozVO), zur Befreiung von der Beitragspflicht aufgrund einer Beurlaubung: § 2 SozVO
- Studierendendatenverordnung (StudDatVO)
- Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), zur elektronischen Kommunikation: § 3 a VwVfG
Universitätsinterne Rechtsvorschriften:
- Rahmenstudien- und -prüfungsordnung der FU Berlin (RSPO), zur Beurlaubung: § 9 RSPO
Prozessbeschreibung (intern)
Beurlaubung beantragen