Unter Beachtung des Mutterschutzes studieren (K.10.04.FU)
Prozesssteckbrief
Index 1.04 - Gültig ab: 19.02.2019
Studium und Lehre – Freie Universität Berlin
von: |
am: |
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Erstellt |
Abteilung Lehr- und Studienangelegenheiten: Bereich Organisationsentwicklung (V OE) |
31.01.2019 |
Geprüft |
Abteilung Lehr- und Studienangelegenheiten: Leitung (V), Studierendenverwaltung (V A); Vertreter*innen der Fachbereiche / Zentralinstitute, Rechtsamt (RA) |
04.02.2019 |
Freigegeben |
Präsidium (K, VP 3) |
19.02.2019 |
Aktualisiert |
Abteilung Lehr- und Studienangelegenheiten: Bereich Organisationsentwicklung (V OE) |
26.07.2023 |
Zweck dieses Prozesses ist es, den Studentischen Mutterschutz von der Beratung bis zur Fortsetzung des Studiums sicherzustellen. Dabei sind die Vorgaben des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) zu beachten, die zum Ziel haben, die Gesundheit der schwangeren oder stillenden Studentin und ihres Kindes zu schützen und die hochschulische Ausbildung mit möglichst wenig Einschränkungen fortzuführen.
- Studentin stellt ihre Schwangerschaft fest bzw. befindet sich in der Stillzeit und sucht eine Beratung zum Studentischen Mutterschutz auf.
- K.06.01.FU: Lehrangebot bereitstellen
Die Gefährdungsbeurteilung der Lehrveranstaltung erfolgt i. d. R. im Teilprozess "Lehrangebot vorbereiten" (K.06.01.01.FU), bevorzugte Anmeldung zu Lehrveranstaltungen ist dargestellt im Teilprozess "Lehrveranstaltung belegen" (K.06.01.02.FU). -
K.10.01.FU: Studierende rückmelden
Hier relevant der Teilprozess "Studierende beurlauben" (K.10.01.04.FU).
- Abt. Lehr- und Studienangelegenheiten: Angelegenheiten der Studierenden, Zentrale Services [Zentrele Services VA 3]
- Ansprechperson zum Mutterschutz am Fachbereich [FB] / Zentralinstitut [ZI]
- Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin [LAGetSi]
- Studentin
Ggf. weitere Prozessbeteiligte:
- Arbeitsmedizinisches Zentrum [AMZ]
- Dahlem School of Education, Praktikumsbüro
- Dienststelle Arbeitssicherheit [DAS]
- Lehrende
- SAP SLcM: Student Lifecycle Management (Lehrveranstaltungs-/ Modulanmeldung und zentrale Prüfungsverwaltung und Studierendenverwaltung)
- Evento: Lehrveranstaltungs- und Raumplanungs-System (LV-Planung, Raumvergabe, Lehrauftragsverwaltung, Publikation des elektronischen Vorlesungsverzeichnisses eVV)
Übergeordnete Rechtsvorschriften:
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Mutterschutzgesetz (MuSchG)
Universitätsinterne Rechtsvorschriften:
- Studien- und Prüfungsordnungen (SPO)
- Rahmenstudien- und -prüfungsordnung (RSPO)
Universitätsinterne Vorgaben:
- Dienstanweisung u. a. zum Arbeits-, Gesundheitsschutz. Rundschreiben V, Nr. 03/05 vom 13.01.2005
Prozessbeschreibung (intern)
Unter Beachtung des Mutterschutzes studieren
Prozessrelevante Dokumente (intern) und weitere Informationen
- Webseite Mutterschutz FU Berlin
- Liste der Ansprechpersonen zum Mutterschutz am Fachbereich / Zentralinstitut
- Merkblatt zum Mutterschutz für Studentinnen
- Merkblatt zum Mutterschutz für Lehrende
- Arbeitshilfe / Skizze zum Studentischen Mutterschutz
- FAQ zum Studentischen Mutterschutz an der FU Berlin
- Anzeige Schwangerschaft
- Anzeige Stillzeit
- Individuelle Prüfung zum Mutterschutz
- Benachrichtigung nach § 27 LAGetSi
- Verzicht auf Mutterschutzfrist
- Information für gesetzliche Vertreter*innen von Minderjährigen
- Universitätsinterne Rechtsvorschriften