Prozesssteckbrief
Index 1.00 - Gültig ab: 03.02.2025
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am: |
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Erstellt |
Abteilung Lehr- und Studienangelegenheiten: Bereich Organisationsentwicklung (V OE) |
01.08.2024 |
Geprüft |
Abteilungsleitung Lehr- und Studienangelegenheiten (V), Bereichsleitung Angelegenheiten der Studierenden (V A), Teamleitung Bewerbung und Zulassung (V A 1), FUB-IT: Infrastruktur – FUDIS |
06.01.2025 |
Freigegeben |
Präsidium (K, VP 3) |
03.02.2025 |
Aktualisiert |
Abteilung Lehr- und Studienangelegenheiten: Bereich Organisationsentwicklung (V OE) |
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Zweck dieses Prozesses ist es, Studienplätze für konsekutive und weiterbildende Masterstudiengänge zum ersten oder höheren Fachsemester in einem mehrstufigen Verfahren gemäß den gesetzlichen und universitätsinternen Vorschriften zu vergeben. Nach Feststellung der formalen Voraussetzungen, die durch den Bereich Bewerbung und Zulassung geprüft werden, erfolgt die Prüfung der fachlichen Zugangsvoraussetzung durch die Masterauswahlbeauftragten des Fachbereichs bzw. Zentralinstituts. Bei zulassungsbeschränkten Masterstudiengängen orientiert sich die Auswahl der Bewerbenden an den individuellen Ranglistenergebnissen, die durch die Bewertung der in der Zugangssatzung festgelegten fachbezogenen Kriterien erzielt wird.
Ggf.:
- K.07.04.FU: Zwei-Drittel-Bescheinigung für Masterbewerbung ausstellen
- K.04.07.FU : Über uni-assist für einen Studiengang bewerben
- K.04.10.FU: Deutsche Sprachkenntnisse für den Hochschulzugang
(DSH) nachweisen - K.04.08.FU: Losverfahren für Masterstudiengänge fu-intern durchführen
- K.10.05.FU: Gebühren verwalten [ K.10.05.02.FU: Gebühren der Weiterbildenden Masterstudiengänge verwalten]
- Abteilung Lehr- und Studienangelegenheiten: Bereich Angelegenheiten der Studierenden – Team Bewerbung und Zulassung (V A 1)
Übergeordnete Rechtsvorschriften:
- Berliner Hochschulzulassungsgesetz (BerlHZG), Regelung der Studienplatzvergabe (Quoten) in zulassungsbeschränkten Studiengängen, insbesondere:
» Zur Auswahl bei Ranggleichheit: § 12 BerlHZG
» Zur Zulassung zu höheren Fachsemestern: § 14 BerlHZG i. V. m. § 15 Abs. 3 BerlHZG
» Zum Auswahlverfahren für konsekutive Masterstudiengänge: § 15 BerlHZG i. V. m.
§ 15 Abs. 3 BerlHZG
» Zum Auswahlverfahren für weiterbildende Masterstudiengänge: § 16 BerlHZG
» Zum Übergang von Bachelor- in Masterstudiengänge: § 17 BerlHZG
Universitätsinterne Rechtsvorschriften und Vorgaben:
- Zulassungsordnung (ZulO) der FU Berlin: Angabe der verfügbaren Kapazitäten für die einzelnen Studienangebote sowie möglicher Zulassungsbeschränkungen jeweils für Sommersemester (SoSe) bzw. Wintersemester (WisSe)
- Zugangssatzung der FU Berlin (ZS): allgemeine Zugangsvoraussetzungen sowie spezifische Zugangsregelungen für beruflich Qualifizierte und für Bewerbungen zu einem ersten bzw. weiteren berufsqualifizierenden Hochschulabschluss:
» Zur Zwei-Drittel-Bescheinigung: § 6 Abs. 5 ZS
» Zur Anzahl zulässiger Bewerbungen für Masterstudiengänge: § 6 Abs. 6 ZS
- Zugangssatzungen für Studiengänge (ZugS) der Fachbereiche und Zentralinstitute: Festlegung der studiengangsspezifischen Ausgestaltung der Zugangsvoraussetzungen und Auswahlkriterien
- Satzung für Studienangelegenheiten (SfS): Regelungen zum Verfahren der Zulassung und Immatrikulation
Prozessbeschreibung (intern)
Über das fu-interne Bewerbungsverfahren für Masterstudiengänge zulassen
Prozessrelevante Dokumente (intern) und weitere Informationen
- Weitere Informationen zu den einzelnen Bewerbungsverfahren finden Sie auf der Webseite Von der Bewerbung zum Studienstart der FU Berlin
- Rechtsvorschriften des Landes Berlin für den Bereich Wissenschaft und Hochschulen
- Universitätsinterne Rechtsvorschriften