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Prozesssteckbrief

Index 1.00  -  Gültig ab: 03.02.2025

Studium und Lehre - Freie Universität Berlin

 

von:

am:

Erstellt

Abteilung Lehr- und Studienangelegenheiten: Bereich Organisationsentwicklung (V OE)

01.08.2024

Geprüft

Abteilungsleitung Lehr- und Studienangelegenheiten (V), Bereichsleitung Angelegenheiten der Studierenden (V A), Teamleitung Bewerbung und Zulassung (V A 1), FUB-IT: Infrastruktur – FUDIS

06.01.2025

Freigegeben

Präsidium (K, VP 3)

03.02.2025

Aktualisiert

Abteilung Lehr- und Studienangelegenheiten: Bereich Organisationsentwicklung (V OE)

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Zweck dieses Prozesses ist es, Studienplätze für konsekutive und weiterbildende Masterstudiengänge zum ersten oder höheren Fachsemester in einem mehrstufigen Verfahren gemäß den gesetzlichen und universitätsinternen Vorschriften zu vergeben. Nach Feststellung der formalen Voraussetzungen, die durch den Bereich Bewerbung und Zulassung geprüft werden, erfolgt die Prüfung der fachlichen Zugangsvoraussetzung durch die Masterauswahlbeauftragten des Fachbereichs bzw. Zentralinstituts. Bei zulassungsbeschränkten Masterstudiengängen orientiert sich die Auswahl der Bewerbenden an den individuellen Ranglistenergebnissen, die durch die Bewertung der in der Zugangssatzung festgelegten fachbezogenen Kriterien erzielt wird.

  • Studieninteressierte*r mit einem ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss (Masterzugangsberechtigung) bzw. einer Zwei-Drittel-Bescheinigung möchte sich über das hochschulinterne Verfahren für einen Masterstudiengang zum ersten oder höheren Fachsemester (FS) bewerben
  • Abteilung Lehr- und Studienangelegenheiten, Bereich Angelegenheiten der Studierenden – Team Bewerbung und Zulassung [V A 1]:

»  Sachbearbeitung
»  Teamleitung
»  Zulassungsadministration

  • Antragsteller*in
  • Masterauswahlbeauftragte der Fachbereiche / Zentralinstitute
  • HISinOne: Hochschulsoftware zum Bewerbungs- und Zulassungsverfahren
  • Hochschulkompass: bundesweites Internetportal für Studienangebote deutscher, staatlicher bzw. staatlich anerkannter Hochschulen

Übergeordnete Rechtsvorschriften:

  • Berliner Hochschulzulassungsgesetz (BerlHZG), Regelung der Studienplatzvergabe (Quoten) in zulassungsbeschränkten Studiengängen, insbesondere:

»  Zur Auswahl bei Ranggleichheit: § 12 BerlHZG
»  Zur Zulassung zu höheren Fachsemestern: § 14 BerlHZG i. V. m. § 15 Abs. 3 BerlHZG
»  Zum Auswahlverfahren für konsekutive Masterstudiengänge: § 15 BerlHZG i. V. m.
    § 15 Abs. 3 BerlHZG
»  Zum Auswahlverfahren für weiterbildende Masterstudiengänge: § 16 BerlHZG
»  Zum Übergang von Bachelor- in Masterstudiengänge: § 17 BerlHZG

Universitätsinterne Rechtsvorschriften und Vorgaben:

  • Zulassungsordnung (ZulO) der FU Berlin: Angabe der verfügbaren Kapazitäten für die einzelnen Studienangebote sowie möglicher Zulassungsbeschränkungen jeweils für Sommersemester (SoSe) bzw. Wintersemester (WisSe)
  • Zugangssatzung der FU Berlin (ZS): allgemeine Zugangsvoraussetzungen sowie spezifische Zugangsregelungen für beruflich Qualifizierte und für Bewerbungen zu einem ersten bzw. weiteren berufsqualifizierenden Hochschulabschluss:
»  Zur Zwei-Drittel-Bescheinigung: § 6 Abs. 5 ZS
»  Zur Anzahl zulässiger Bewerbungen für Masterstudiengänge: § 6 Abs. 6 ZS
  • Zugangssatzungen für Studiengänge (ZugS) der Fachbereiche und Zentralinstitute: Festlegung der studiengangsspezifischen Ausgestaltung der Zugangsvoraussetzungen und Auswahlkriterien
  • Satzung für Studienangelegenheiten (SfS): Regelungen zum Verfahren der Zulassung und Immatrikulation

Prozessbeschreibung (intern)

Über das fu-interne Bewerbungsverfahren für Masterstudiengänge zulassen

Prozessrelevante Dokumente (intern) und weitere Informationen