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DFG

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) erwartet von geförderten Projekten und Wissenschaftler*innen, Forschungsergebnisse frei zugänglich zu veröffentlichen. Die Aufforderung zum Open-Access-Publizieren ist in den allgemeinen Verwendungsrichtlinien der DFG formuliert.

Mit den Anträgen zu Forschungsvorhaben bei der DFG können Sie pauschale Publikationsmittel von jährlich maximal 750 Euro einwerben. Diese Publikationsmittel dürfen über die Gesamtlaufzeit der Förderung (d.h. auch über ein Jahr hinaus) summiert werden. Beantragte Personal- und Sachmittel aus derselben Förderung können bei Bedarf ebenfalls zur Finanzierung von Open-Access-Publikationen eingesetzt werden. Anträge auf pauschale Publikationsmittel unabhängig von Anträgen zu Forschungsvorhaben fördert die DFG nicht.

Für elektronische Buchpublikationen und Open-Access-Bücher gibt es seit März 2021 ergänzend die Möglichkeit, auch unabhängig von DFG-Forschungsvorhaben eine Publikationsbeihilfe zu beantragen. Antragsberechtigt im Förderprogramm Publikationsbeihilfe sind einzelne Wissenschaftler*innen, deren Buchpublikation außerhalb einer DFG-Forschungsförderung entstehen.

Weitere Informationen finden sich auf der Übersichtsseite zu Open Access der DFG.