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Zumutbarer Arbeitsplatz

Zumutbar ist ein Arbeitsplatz, wenn er in funktioneller (Befähigung, Ausbildung, Eignung), zeitlicher, räumlicher (Umsetzungen, Abordnungen, Versetzung), gesundheitlicher (körperliche und geistige Eignung) und sozialer (soziale Härte wie z.B. ortsgebundene Pflege des Ehegatten) Hinsicht tragbar ist.