Missbrauch, schwerer
liegt vor, zum Beispiel bei strafbaren Handlungen, bei Nutzung von Ressourcen der Freien Universit?t Berlin für offensichtlich privat-gewerbliche Zwecke, bei dem beabsichtigten Betrieb von Schadsoftware auf dem Arbeitsplatz-Computer, die zu erheblichen Beeinträchtigungen der Funktion der IT-Infrastruktur führen.