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Missbrauch, schwerer

liegt vor, zum Beispiel bei strafbaren Handlungen, bei Nutzung von Ressourcen der Freien Universit?t Berlin für offensichtlich privat-gewerbliche Zwecke, bei dem beabsichtigten Betrieb von Schadsoftware auf dem Arbeitsplatz-Computer, die zu erheblichen Beeinträchtigungen der Funktion der IT-Infrastruktur führen.