Wird die Freie Universität Berlin gegen die Kürzungen des Berliner Senats klagen?
Wie andere Berliner Hochschulen prüft auch die Freie Universität Berlin derzeit, ob die Einhaltung des bestehenden Hochschulvertrags durch eine – ggf. parallel zu anderen Hochschulen zu erhebende – Klage gegen das Land Berlin mit Aussicht auf Erfolg durchgesetzt werden kann. Sowohl der Akademische Senat als auch das Kuratorium der Freien Universität Berlin haben das Präsidium darin bestärkt, eine entsprechende Klageschrift vorzubereiten.
„Wir halten uns die Klageoptionen offen“, erklärte der Präsident der Freien Universität Berlin, Prof. Dr. Günter M. Ziegler. „Als Gremienuniversität wird die FU darüber in Abstimmung mit den gewählten Gremien entscheiden.“
Gleichzeitig macht das Präsidium der Freien Universität Berlin deutlich: Eine Klage kann – selbst im Erfolgsfall – nur langfristig für rechtliche Klärung sorgen. Um den akuten Herausforderungen der anstehenden Kürzungen zu begegnen, setzt sich die Universität daher gleichzeitig auf politischem Weg für Nachverhandlungen ein, sucht aktiv den Dialog mit der Senatsverwaltung und den politisch Verantwortlichen und entwickelt Szenarien, um die Auswirkungen der massiven Haushaltskürzungen auf Lehre, Forschung und Infrastruktur möglichst abzufedern.
Stand: 4. Juni 2025
Update
Pressemitteilung der Landeskonferenz der Rektor*innen und Präsident*innen der Berliner Hochschulen (LKRP) vom 20.06.2025: "Berliner Hochschulverträge: Hochschulen bereiten gemeinsam Klageschrift vor"