Werden Auszubildende übernommen?
Die Berufsausbildung ist und bleibt für die Freie Universität eine wesentliche Säule der Nachwuchsförderung im wissenschaftsunterstützenden Bereich. Grundsätzlich gelten für die Übernahme von Auszubildenden die Regelungen zur Übernahme des Tarifvertrages der Länder (TVA-L §19). Für einige Ausbildungsberufe wurden Regelungen getroffen, die eine unbefristete Übernahme unabhängig von akut besetzbaren Planstellen fördern sollen. Die konkrete Ausgestaltung ist eine Einzelfallprüfung und findet in Rücksprache mit den Auszubildenden und den jeweiligen Bereichen statt. In den entsprechenden Beschlüssen wurde eine Evaluation für Ende 2024 festgelegt, die aktuell gemeinsam mit den Bereichen unter Einbeziehung der JAV durchgeführt wird.