Kann der Berliner Senat die Hochschulverträge einseitig verändern?
Kann der Berliner Senat die Hochschulverträge einseitig verändern?
Nein, das kann der Berliner Senat nicht. Die geltenden Hochschulverträge können grundsätzlich nur geändert werden durch eine einvernehmliche Vereinbarung beider Vertragsparteien.