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Rosalind-Franklin-Preis für wissenschaftliche Integrität

Ausschreibung 2025

Die persönliche Integrität von Forschenden ist eine Grundvoraussetzung für den wissenschaftlichen Erkenntnisgewinn und für das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Wissenschaft und ihre Akteure. Ohne das individuelle Bemühen um Wahrheitsfindung, und ohne die Bereitschaft, alle Ergebnisse – vor allem die eigenen – konsequent in Frage zu stellen, könnte die Wissenschaft nicht bestehen. 

Trotz der essentiellen Bedeutung für den Wissenschaftsprozess werden besondere Bemühungen um die gute wissenschaftliche Praxis selten honoriert, häufig nicht einmal wahrgenommen. Hier möchte das Präsidium der Freien Universität Berlin ein Zeichen setzen und einmal jährlich Wissenschaftler*innen unserer Hochschule würdigen, die sich in besonderer Weise um die wissenschaftliche Integrität verdient gemacht haben. Alle Bereiche der guten wissenschaftlichen Praxis kommen dabei in Frage, etwa innovative Ansätze beim Forschungsdatenmanagement, neue Methoden zur Steigerung von Validität und Reliabilität oder bedeutende Beiträge zur Forschungsethik. Gewürdigt werden können u.a. besondere Leistungen in der Lehre, herausragende Transfer- bzw. Kommunikationsmaßnahmen sowie forschungsbezogene Ansätze, die neue Maßstäbe setzen. 

Der Rosalind Franklin-Preis für wissenschaftliche Integrität erinnert an die britische Biophysikerin Rosalind Franklin, die maßgeblich an der Strukturaufklärung der DNA beteiligt war, was zu ihren Lebzeiten jedoch nie anerkannt wurde. 

Nominierung & Unterlagen 

Alle Mitglieder und Organisationseinheiten der FU Berlin haben ein Vorschlagsrecht. Die nominierte Person muss zum Zeitpunkt der Nominierung Mitglied der Freien Universität Berlin sein. Amtierende Ombudspersonen und Mitglieder der Untersuchungskommission können nicht vorgeschlagen werden. Nominierungsvorschläge müssen folgende Unterlagen enthalten: 

  • Darstellung des Verdienstes um die wissenschaftliche Integrität (2-5 Seiten)
  • Lebenslauf der nominierten Person (keine Vorgaben) 

Die o.g. Unterlagen sind ausschließlich elektronisch bis zum 31. März 2025 zu senden an: Ombudsperson@fu-berlin.de. Für Rückfragen zur Ausschreibung stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen der Koordinationsstelle für wissenschaftliche Integrität zur Verfügung. 

Auswahlverfahren 

Das Auswahlgremium setzt sich zusammen aus den zentralen Ombudspersonen der FUB und den Mitgliedern der Untersuchungskommission. Das Auswahlgremium wird dem Präsidium anhand folgender Kriterien einen Vorschlag für die Preisvergabe machen: 

  • Originalität: Innovation und Neuigkeitswert der von der nominierten Person durchgeführten Maßnahmen. 
  • Reichweite: Größe der erreichten Zielgruppe innerhalb und ggf. außerhalb der FUB. 
  • Positiver Einfluss auf die gute wissenschaftliche Praxis am jeweiligen Fachbereich, der FUB und ggf. darüber hinaus; Potential innerhalb der eigenen Fachgemeinschaft neue Standards zu setzen. 

Preisgeld 

Der Preis ist mit 2.500 Euro dotiert, die der/dem Preisträger*in als freie Forschungsmittel (Sachmittel) zur Verfügung gestellt werden. Die Verleihung des Preises erfolgt durch den Präsidenten der Freien Universität.