Ethik-Voten
Zentraler Ethik-Ausschuss & -Kommissionen der Freien Universität Berlin
Vermehrt machen Förderorganisationen oder Verlage die Auflage, dass ein Ethik-Votum vorgelegt werden muss, bevor ein Projekt finanziert bzw. eine Publikation eingereicht werden kann. In anderen Fällen sind es Wissenschaftler*innen selbst, die sich durch ein Ethik-Votum absichern möchten, da Richtlinien und Empfehlungen nicht ausreichend Handlungsorientierung bieten.
Sofern Sie ein Ethik-Votum für ein Forschungsvorhaben benötigen, gilt es zunächst, das richtige Gremium zu identifizieren:
- Für alle Mitglieder des Fachbereichs Erziehungswissenschaften und Psychologie ist die eigene Ethik-Kommission des Fachbereichs zuständig.
- Geht es um ethische und rechtliche Fragen der sicherheitsrelevanten Forschung (dual use), wenden Sie sich bitte an die Kommission für Ethik sicherheitsrelevanter Forschung.
- Für Forschungsprojekte, die medizinische Forschung am Menschen und entnommenem menschlichen Material sowie epidemiologische Forschung mit personenbezogenen Daten beinhalten, ist die Ethikkommission der Charité – Universitätsmedizin Berlin zuständig.
- Falls keine der genannten Ethik-Kommissionen für Ihr Anliegen zuständig ist, wenden Sie sich bitte an den zentralen Ethik-Ausschuss der Freien Universität Berlin.