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Fragen und Antworten

Laut GWP-Satzung der Freien Universität Berlin sind die Ombudspersonen Ihres Fachbereichs die ersten Ansprechpartner und führen eine so genannte Vorprüfung durch.

Bei allgemeinen Verfahrensfragen können Sie sich alternativ an die Koordinationsstelle für wissenschaftliche Integrität wenden. Die Koordinationsstelle führt eine Erstberatung durch, kann jedoch selbst kein offizielles Verfahren eröffnen.

Die Ombudspersonen der Fachbereiche sind laut GWP-Satzung der Freien Universität für die Vorprüfung eines Verdachts zuständig und müssen daher in erster Instanz kontaktiert werden. In Ausnahmefällen, in denen die/der Hinweisgebende die Fachbereichs-Ombudspersonen aus nachvollziehbaren Gründen nicht involvieren möchte, können die zentralen Ombudspersonen direkt angesprochen werden.

Nein. Grundsätzlich sind alle Ombudspersonen zur Vertraulichkeit verpflichtet und ohne Ihr Einverständnis wird weder dem Betroffenen noch anderen Personen mitgeteilt, wer die Vorwürfe erhoben hat. Es ist jedoch möglich, dass Sie im Laufe des Verfahrens durch die Ombudspersonen darum gebeten werden, ihre Identität preis zu geben, um eine Schlichtung zu ermöglichen. Zudem kann es sein, dass ein Verfahren nicht weiterverfolgt werden kann, wenn Sie gegenüber dem Betroffenen anonym bleiben möchten, bspw. wenn schon die Darlegung der Vorwürfe Ihre Identität offenlegen würde.

Ja, das ist möglich. Da die Ombudspersonen jedoch nicht ermittelnd tätig sind, ist es bei einer anonymen Mitteilung entscheidend, dass die Vorwürfe nachvollziehbar und schriftlich belegt werden. Fehlen substantielle Belege, kann einem anonymen Hinweis nicht weiter nachgegangen werden, weil keine Rückfragen an die hinweisgebende Person gestellt werden können.

Für die Ombudspersonen ist eine ausführliche, aber präzise schriftliche Darstellung des vermeintlichen wissenschaftlichen Fehlverhaltens hilfreich für eine erste Prüfung des Sachverhaltes. Wir empfehlen Ihnen, sich vor der Initiierung eines offiziellen Verfahrens durch die Ombudspersonen der Fachbereiche oder die Koordinationsstelle für wissenschaftliche Integrität beraten lassen.

Hinweisgebende sind für die Selbstkontrolle der Wissenschaft enorm wichtig. Bedenken Sie bitte, dass ein bewusst fälschlich erhobener Vorwurf selbst ein Fehlverhalten darstellt.

Zentrales Dokument ist die Satzung zur Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis (GWP-Satzung), welche im Februar 2024 in Kraft getreten ist. Sie legt die Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis sowie die Verfahren zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten für alle Mitglieder der Freien Universität Berlin verbindlich fest.

Flankierende Dokumente sind die Forschungsdaten-Policy, die Open-Access-Policy sowie die Leitlinien zum Schutz und zur Verwertung von geistigem Eigentum der Freien Universität Berlin.

Ombudspersonen für gute wissenschaftliche Praxis vermitteln in Konflikten, deren Ursache ein (vermeintliches) wissenschaftliches Fehlverhalten ist. Sie prüfen die Plausibilität von Vorwürfen, beraten zum weiteren Vorgehen und schlichten zwischen den Parteien, sofern es sich um ein korrigierbares Fehlverhalten handelt. Ombudspersonen agieren neutral und unterliegen der Vertraulichkeit. Sie haben keine sanktionierende Funktion oder Befugnis.

Die Koordinationsstelle für wissenschaftliche Integrität bietet zweimal im Semester über die Dahlem Research School (DRS) den Workshop "Research Integrity" für Promovierende in Deutsch und in Englisch an. Dieser kann bei Bedarf auch von Instituten, Fachbereichen oder Verbundprojekten gebucht werden. Darüber hinaus organisiert die DRS Kurse zu speziellen GWP-Themen wie Forschungsdatenmanagement oder Forschungsethik für Promovierende verschiedener Fachrichtungen. Darüber hinaus halten die Graduiertenzentren bzw. Graduiertenschulen teilweise eigene Angebote vor.

Perspektivisch soll es an der Freien Universität Berlin ein flächendeckendes Angebot von Kursen zur guten wissenschaftlichen Praxis auf Bachelor- und Masterebene in allen Fachbereichen geben. Dieses Angebot ist aktuell im Aufbau; bitte erkundigen Sie sich bei Ihren Fachbereichs-Ombudspersonen nach den Angeboten vor Ort.

Wenn Sie einen Kurs planen, unterstützt die Koordinationsstelle für wissenschaftliche Integrität gerne.

An der Freien Universität Berlin befindet sich die Anti-Plagiatssoftware Identific (vormals Oxsico) im Pilotbetrieb. Lehrenden, die diese Software nutzen möchten, wenden sich bitte an die Stabsstelle Kompetenzentwicklung Wissenschaftliches Arbeiten in der Universitätsbibliothek (plagiat@ub.fu-berlin.de). Schulungen zur Nutzung der Software werden durch die Universitätsbibliothek angeboten. Eine Bereitstellung für Studierende oder Promovierende ist nicht vorgesehen.

Wenn Sie eine Lehrveranstaltung zum Thema der guten wissenschaftlichen Praxis planen, empfehlen wir Ihnen, sich zuerst an die Fachbereichs-Ombudspersonen zu wenden, da sie Ihr institutionelles Umfeld und die Anforderungen Ihres Forschungsgebietes am besten kennen. Darüber hinaus unterstützt die Koordinationsstelle für wissenschaftliche Integrität Sie gerne durch die Bereitstellung von Material und Beratung.