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Zentrale Ombudspersonen

Die zentralen Ombudspersonen sind Ansprechpartner der Fachbereichs-Ombudspersonen und zugleich letzte Beschwerdeinstanz in Verfahren zur Prüfung von wissenschaftlichem Fehlverhalten. Sie beraten darüber hinaus das Präsidium in Fragen der guten wissenschaftlichen Praxis und rufen die Untersuchungskommission an, sollte sich im Rahmen der Vorprüfung der Verdacht eines wissenschaftlichen Fehlverhaltens erhärten.