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Jetzt kandidieren! Mitglied des zentralen Frauen- und Gleichstellungsrats werden

25.11.2025 | 12:00

Bis zum 25. November 2025 läuft die Frist zur Kandidatur für den zentralen Frauen- und Gleichstellungsrat der Freien Universität. Zur Wahl stellen können sich alle weiblichen FU-Mitglieder.

Kandidaturfrist: 25. November 2025, 12:00 Uhr

Für die Neuwahl des Frauen- und Gleichstellungsrats läuft aktuell die Wahlvorschlagsfrist. Interessierte können sich bis spätestens Montag, 24.11.25, beim Team geschlechter*gerecht in eine Wahlliste eintragen oder ihren Wahlvorschlag bis Dienstag, 25.11.2025, 12 Uhr, in der Geschäftsstelle des Zentralen Wahlvorstands einreichen. Kandidieren können ausschließlich Frauen. Studentinnen werden gebeten, eine Immatrikulationsbescheinigung vorzulegen. Das Gremium ist paritätisch mit Studentinnen, wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen, Professorinnen sowie Mitarbeiterinnen in Technik, Service und Verwaltung besetzt. Die Wahl findet am 13. Januar 2026 statt.

Amt und Aufgaben

Die Mitglieder des Frauen- und Gleichstellungsrats werden für zwei Jahre gewählt. Das Wahlgremium für die Wahl der hauptberuflichen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten und deren nebenberuflichen Stellvertreterinnen wählt alle sechs Jahre die zentrale Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte und alle drei Jahre deren Stellvertreterinnen. Es unterstützt und berät die zentrale Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte in der Ausübung ihres Amtes. Für die Vergabe des Margherita-von-Brentano-Preises schlägt es dem Präsidium alle zwei Jahre Preisträger*innen vor.

Schlagwörter

  • Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte, Wahlen, Gleichstellungspolitik, Hochschulangehörige