Das Zusammenwirken der IT-Sicherheit und der Mitbestimmung
Zusammenwirken der IT-Sicherheit und der Mitbestimmung 3/3
Für IT-Verfahren, die der Mitbestimmung unterliegen, gilt die Rahmendienstvereinbarung. In dieser Vereinbarung ist die Einführung, Anwendung und Erweiterung Daten verarbeitender Systeme an der Freien Universität Berlin verbindlich geregelt.