Was muss ich beachten, wenn ich im Praxissemester einen Unfall habe?
Nach einem Unfall in der Hochschule/Berliner Praktikumsschule oder auf dem Hin-/Heimweg zur Hochschule/Berliner Praktikumsschule, sollte dieser umgehend angezeigt werden. Bitte senden Sie hierfür eine vollständig ausgefüllte und unterschriebene Unfallanzeige an das Praktikumsbüro und informieren Sie auch Ihre Praktikumsschule und die Dozierenden Ihrer Lehrveranstaltungen.
Bitte beachten Sie, dass für die Behandlung nach einem Unfall ein Durchgangsarzt, auch D-Arzt genannt, aufgesucht werden muss. Bitte geben Sie hier an, dass es sich um einen „Arbeits-/Wegeunfall“ handelt, der über die Unfallkasse Berlin abgerechnet wird (als Arbeitgeberin ist die Universität anzugeben).
Studierende, die das Praxissemester im Ausland absolvieren, sind nicht über die Universität unfallversichert.
Bei Schulen in privater Trägerschaft ist grundsätzlich die Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG) zuständig. Bitte informieren Sie auch hier bei einem Unfall umgehend das DSE-Praktikumsbüro und reichen Sie eine Unfallanzeige ein.
Während des Praktikums besteht Versicherungsschutz bei sämtlichen Tätigkeiten in Zusammenhang mit dem Praktikum, also z. B. auch Klassenfahrten. Vor dem 01.09. besteht ein Versicherungsschutz nur für die letzte Woche der Sommerferien für die Teilnahme an schulinternen Veranstaltungen.
Achtung: Grundsätzlich besteht nur ein Unfallversicherungsschutz. Bitte kümmern Sie sich ggf. um einen privaten Haftpflichtversicherungsschutz (z.B. gegen Verlust von überlassenen Schulschlüsseln).