Was ist, wenn ich doch weniger oder mehr unterrichten möchte?
Sie können maximal die Hälfte der Pflichtstundenzahl von Lehrer*innen (an Grundschulen 28 Stunden, an weiterführenden Schulen 26 Stunden) arbeiten. Studierende über 30 Jahren können ggf. maximal eine Unterrichtsstunde mehr unterrichten. Damit liegt die Stundenzahl in der dualen Option an ISS/Gymnasien bei höchstens 13 + ggf. 1 Unterrichtsstunden pro Woche und an Grundschulen bei höchstens 14 + ggf. 1 Unterrichtsstunden pro Woche. Diese Stundenzahlen können nicht überschritten werden. Der niedrigste Stundenumfang liegt bei vier Unterrichtsstunden pro Woche und kann nicht unterschritten werden. In Absprache mit Ihrer Schulleitung können Sie den arbeitsvertraglichen Stundenumfang in diesem Rahmen über einen Änderungsvertrag reduzieren oder aufstocken.