Springe direkt zu Inhalt

Wie lang läuft der Arbeitsvertrag in der dualen Option?

Der Vertrag wird für die Dauer der Regelstudienzeit (zwei Jahre) geschlossen. Andere Verträge werden nicht weitergeführt. Sollten nach der Regelstudienzeit noch Studienleistungen offen sein, können Sie den Vertrag in Absprache Ihrer Schulleitung verlängern. Der Vertrag endet spätestens in dem Schulhalbjahr, in dem Sie den Master erfolgreich abschließen.

Die Kündigung des Arbeitsvertrags in der dualen Option ist mit der gesetzlichen Kündigungsfrist nach § 622 BGB möglich. Damit ist der Wechsel in die kompakte Option verbunden. Lassen Sie sich hierzu im DSE-Praktikumsbüro beraten.