Kann ich während der dualen Option ein Auslandssemester absolvieren?
Wie bei jeder Lehrkraft unterliegt die Genehmigung einer Beurlaubung einer besonderen Prüfung, die die Gründe für die Beurlaubung ebenso berücksichtigt wie die Bedarfe an den Schulen. Hierfür benötigen Sie eine Stellungnahme Ihrer Schulleitung, die dann die Schulaufsicht einbindet und ggf. die Genehmigungsentscheidung des Referatsleiters für Personalmanagement in der Senatsverwaltung einholt.