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Immunschutz Masern

Der Bundestag hat mit der Änderung des Infektionsschutzgesetzes Maßnahmen zum Schutz vor Maserninfektionen
verankert. Dies beinhaltet u.a. eine Nachweispflicht bezogen auf den Masernimpfschutz sowohl für Schülerinnen und Schüler als auch für alle in einer Schule regelmäßig tätigen Personengruppen.
Dazu zählen insbesondere neben Lehrkräften und dem weiteren pädagogischen Personal, den Schulsekretärinnen und Schulsekretären und den Verwaltungsleitungen auch die Schulhausmeisterinnen und Schulhausmeister, das Personal der Träger der freien Jugendhilfe, Honorarkräfte oder das Ausgabepersonal des Mittagessenanbieters.

Eine Person ist regelmäßig in der Schule tätig, wenn sie nicht nur für wenige Tage und nicht nur zeitlich ganz vorübergehend (nicht nur jeweils wenige Minuten, sondern über einen längeren Zeitraum) in der Einrichtung tätig ist. Erfasst sein können daher auch ehrenamtlich Tätige oder Personen während eines Praktikums.

Die Nachweisführung für alle in Schule tätigen Personen bezieht sich ausschließlich auf die Altersgruppe der nach 1970 Geborenen, das bedeutet am 01.01.1971 oder später geboren.
Die Nachweisführung gilt nicht an beruflichen Schulen und Oberstufenzentren, an denen der Anteil der Minderjährigen regelmäßig kleiner als 50% ist.

Dokumente in einer anderen Sprache oder Dokumente, aus denen der Impfstatus nicht eindeutig hervorgeht, müssen nicht anerkannt werden. In diesen Fällen ist das Gesundheitsamt des Bezirks, in dem die Schule liegt, zu benachrichtigen. Bitte kümmern Sie sich daher bitte rechtzeitig um evtl. Übersetzungen oder die Ausstellung von Ersatzdokumenten.

Geeignete Nachweise

  • Impfnachweis | zwei Impfungen
  • Immunitätsnachweis (ärztliches Zeugnis über Vorliegen einer Masernimmunität)
  • Kontraindikationsnachweis (ärztliches Zeugnis über Vorliegen einer medizinischen Kontraindikation)
  • Bestätigung einer staatlichen Stelle oder einer anderen Einrichtung, der Nachweise vorgelegt werden müssen, dass dort bereits für die betreffende Person ein Nachweis vorgelegt worden ist.