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Erweitertes Führungszeugnis

Ein „erweitertes Führungszeugnis“ wird nach § 30 a Abs. 1 BZRG erteilt, wenn dies in gesetzlichen Bestimmungen vorgesehen ist, oder wenn das Führungszeugnis für die Prüfung der persönlichen Eignung nach § 72 a des 8. Buchs Sozialgesetzbuch, eine sonstige berufliche oder ehrenamtliche Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung Minderjähriger oder eine Tätigkeit benötigt wird, die in vergleichbarer Weise geeignet ist, Kontakt zu Minderjährigen aufzunehmen.

Bei der Antragstellung ist eine schriftliche Aufforderung der Stelle vorzulegen, die das "erweiterte Führungszeugnis" verlangt und in der diese bestätigt, dass die Voraussetzungen des § 30a Abs. 1 BZRG für die Erteilung eines solchen Führungszeugnisses vorliegen.

Das Schreiben dient daher nur dazu, dass es überhaupt beantragt werden kann, da es sich hier um ein erweitertes Führungszeugnis handelt und trifft keine Aussage darüber, ob eine Voraussetzung für eine mögliche Kostenbefreiung (ca. 13,00 €) gegeben ist.

Laut dem Merkblatt zur Erhebung von Gebühren für das Führungszeugnis (Stand 31.03.2015) ist eine Gebührenbefreiung bei Praktika im Rahmen der/des schulischen sowie beruflichen Ausbildung/Studiums nicht vorgesehen.

Dies trifft für das Schulpraktikum während des Bachelorstudienganges zu.

Sollten Sie Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz BAföG beziehen, so ist eine Gebührenbefreiung ggf. möglich. Hierfür sollten Sie dann einen entsprechenden Leistungsnachweis bei sich führen.

Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt zur Erhebung von Gebühren für das Führungszeugnis (Stand 13.03.2023) : https://www.bundesjustizamt.de/SharedDocs/Downloads/DE/ZentraleRegister/Bundeszentralregister/Merkblatt_Gebuehrenbefreiung.pdf?__blob=publicationFile&v=7

Das erweiterte Führungszeugnis ist bei der zuständigen Stelle (gemäß Meldeanschrift) zu beantragen.
Wir empfehlen die schriftliche Beantragung auf Grund des fehlenden Angebotes an Terminen bei den Bürgerämtern.

Für die schriftliche Antragstellung wird folgendes benötigt:

-         Aufforderungsschreiben der Universität für die Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses (nach §30 a BZRG)

-          Eine Ablichtung Ihres Personalausweises, Reisepasses oder sonstige Pässe

-          Einen kurzen „drei-Zeiler“ dass Sie das erweiterte Führungszeugnis beantragen möchten, welcher unterschrieben werden muss

-          Überweisungsbestätigung der 13,00 €

-         Bei Verwendungszweck bzw. Betreff schreiben Sie bitte : ihren "Nachnamen" / Erweitertes Führungszeugnis

Die Kontodaten entnehmen Sie bitte dem Internetangebot des jeweiligen Bürgeramtes


Aufforderungsschreiben  (bitte geben Sie selbst Ihre persönlichen Daten ein) 

ACHTUNG | Das Erweiterte Führungszeugnis darf bei Praktikumsbeginn nicht älter als drei Monate alt sein. Bitte berücksichtigen Sie dies bezüglich des Zeitpunktes der Beantragung.