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Anlaufstellen für Anrechnungen

Anlaufstellen für Anrechnungen

Wenn Sie bereits vor Ihrem Studium Qualifikationen erworben haben, die für Ihren Lehramtsstudiengang relevant sind, besteht ggf. die Möglichkeit, diese anrechnen zu lassen. Hierfür orientieren Sie sich an Ihrer jeweiligen Studien- und Prüfungsordnung. Dort finden Sie konkrete Anhaltspunkte in den Qualifikationszielen der Modulbeschreibungen. Die studentische Studienberatung und das Studienbüro unterstützen und beraten Sie gerne.

Studienleistungen, die an einer Hochschule oder einer rechtlich gleichgestellten Einrichtung erworben wurden, können für die lehramtsbezogenen Studiengänge der Freien Universität angerechnet werden. Anrechnungen sind möglich, sofern die vorliegenden Studienleistungen unmittelbar den einzelnen Studienfächern oder Modulen zugeordnet werden können. Die Anrechnung erfolgt durch den jeweils zuständigen Prüfungsausschuss nach fachlicher Prüfung durch die/den jeweils zuständigen Anrechnungsbeauftragte/n.

Bitte beachten Sie: Sowohl die Anrechnung von Studienleistungen als auch die Einstufung in ein höheres Fachsemester erfolgt erst nach erfolgreicher Bewerbung um einen Studienplatz!

Wir empfehlen Ihnen dringend, vorliegende Studienleistungen einzelnen Modulen des Studiengangs zuzuordnen, bevor Sie sich an die Anrechnungsbeauftragten wenden. Bitte beachten Sie, dass die Leistungsnachweise vollständig und im Original vorgelegt werden müssen, bevor eine Anrechnung erfolgen kann!

Ablauf des Anrechnungsverfahrens

  1. Verschaffen Sie sich anhand der Studien- und Prüfungsordnungen einen Überblick über die Studienfächer und den jeweils zu absolvierenden Modulen.
  2. Nutzen Sie bitte nur die dazu vorgesehenen Anrechnungsformulare.
  3. Füllen Sie die Anrechnungsformulare aus und reichen Sie diese bei den Anrechnungsbeauftragten ein. Reichen Sie Kopien (keine Originale) der anzurechnenden Leistungen ein. Studierende im Q-Master ISS/Gymnasium reichen bitte außerdem ihren individuellen Studienverlaufsplan mit ein.
  4. Wenn die Anrechnungsbeauftragten Ihre Anträge geprüft und bestätigt haben, reichen Sie bitte den Antrag mit den Anhängen beim zuständigen Prüfungsbüro ein.