Fristen
Die sogenannte Ausschlussfrist ist gesetzlich geregelt und es liegt nicht im Ermessen der FU diese Frist auszusetzen. Der Anspruch auf Reisekostenvergütung erlischt, wenn dieser nicht innerhalb einer Ausschlussfrist von sechs Monaten nach Beendigung der Dienstreise schriftlich oder elektronisch beantragt wird. Im digitalen System ist das Datum maßgeblich, an dem der Erstattungsantrag abgesandt wird.