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Handhabung von Belegen

Die Belege können den Anträgen als PDF-/PNG-/JPEG-Dateien beigefügt werden. Die Originale (Papierbelege, Quittungen u.ä.) müssen aber für Zwecke der Prüfung bei den Dienstreisenden für mindestens 6 Monate nach erfolgter Abrechnung aufbewahrt werden. Alle Belege werden zusätzlich in der Reiseakte abgespeichert.

Die Originale verbleiben, wie bisher, bei den Dienstreisenden. Alle Dokumente sind auch in der Reiseakte abgespeichert.

Ja, die zahlungsbegründenden Unterlagen werden den Anträgen als PDF-/PNG-/JPEG-Dateien beigefügt.

Sofern vom Leistungserbringer ausschließlich digitale Rechnungen oder Belege übersandt wurden, gelten diese als Originale.